Die Einführung von eKOS erfolgt schrittweise, in den kommenden Monaten werden immer mehr Institute an eKOS teilnehmen. Erkundigen Sie sich gleich bei der Terminvereinbarung, ob Ihr Institut den Service bereits nutzt.
Was mache ich, wenn mein Institut eKOS noch nicht nutzt?
In diesem Fall druckt Ihnen Ihre Ärztin / Ihr Arzt ein „Informationsblatt zur e-Zuweisung“ aus. Sie können damit sofort einen Gesundheitsdiensteanbieter (GDA) wegen einer Terminanfrage kontaktieren bzw. aufsuchen.
Ist die e-Zuweisung bewilligungspflichtig, haben Sie mehrere Möglichkeiten:
- Wenn die Bewilligung vorliegt, loggen Sie sich bei eKOS ein und drucken Sie sich ein aktuelles Exemplar des „Informationsblattes zur e-Zuweisung“ aus. Das „Informationsblatt zur e-Zuweisung“ kann wie eine klassische Zuweisung eingelöst werden
- Wenn Ihnen kein Drucker zur Verfügung steht und/oder wenn Sie die Handy-Signatur bzw. ID Austria für das Login noch nicht aktiviert haben, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Suchen Sie, wenn die Bewilligung vorliegt, nochmals Ihre Ärztin / Ihren Arzt auf und lassen Sie sich erneut ein „Informationsblatt zur e-Zuweisung“ aushändigen. Damit können Sie sofort einen Gesundheitsdiensteanbieter kontaktieren bzw. aufsuchen
- Gehen Sie zu Ihrer Krankenkasse und übergeben Sie der Sachbearbeiterin / dem Sachbearbeiter das „Informationsblattes zur e-Zuweisung“ zur weiteren Bearbeitung.