DRUCKEN

Nutzungsbestimmungen


Haftung

Es ist nahezu unmöglich, mit vertretbarem Aufwand, "absolut fehlerfreie" Computerprogramme zu erstellen. Ebenso unmöglich ist es, mit vertretbarem Aufwand, Informationen in Textform zu verschiedensten Themen fehlerfrei zu erstellen.

Für die Inhalte dieses Angebots gilt daher das Gleiche wie für gedruckte Gesetzestextausgaben, juristische Fachkommentare und andere Texte:

Die Informationen werden nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig erstellt und bearbeitet. Eine Gewähr für Fehlerfreiheit wird jedoch nicht übernommen. Eine Haftung des Betreibers, eines Mitarbeiters oder eines sonst an der Erstellung der Dokumentation und ihrer Inhalte Beteiligten ist ausgeschlossen.

Es wird insbesondere keine inhaltliche oder rechtliche Verantwortung für Informationsanbieter, auf die aus Texten bzw. Linkverzeichnissen von www.sozialversicherung.at via Hyperlinks verwiesen wird, übernommen.

Urheberrecht - Werkfreiheit

Die auf www.sozialversicherung.at dokumentierten Inhalte (Texte, Bilder) bilden "Freie Werke" im Sinn des § 7 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz.

Die Inhalte von sozialversicherungen.at dürfen im hier genannten Rahmen bis auf Widerruf weiter verwendet werden, um Quellenangabe wird jedoch ersucht. Dieses Recht umfasst jedoch keinesfalls zusätzliche Tätigkeiten für sonstige, insbesondere gewerbliche Zwecke. Solche Tätigkeiten wären gesondert nach jeweiligem Übereinkommen zu entgelten.

Die Benützer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass einige wenige Teile (Texte) der Informationen in der Dokumentation durch ein zusätzliches Recht an geistigem Eigentum, insbesondere ein Urheberrecht, geschützt sein können (z. B. Zitierungen von geschützten Werken in Entscheidungstexten oder parlamentarischen Diskussionsbeiträgen). Diese Rechte wären für weitere Nutzung den jeweilig Berechtigten gesondert abzugelten.

Weiters ist - wie in jeder Darstellung - damit zu rechnen, dass Texte durch Veränderungen (Novellen, Druckfehlerberichtigungen, Ausbessern von Tippfehlern, technische Änderungen) umgestaltet werden können. Aus der Wiedergabe eines Textes zu einem konkreten Tag darf daher nicht jedenfalls auf ein dauerndes Weiterbestehen der dadurch ausgewiesenen Rechtslage geschlossen werden.

Die Einrichtung von Verknüpfungen (Hyperlinks) mit Seiten von www.sozialversicherung.at ist unter folgenden Bedingungen gestattet: 

  • Das Fenster des Browsers enthält keine weiteren Angaben als die Seite der vorliegenden Website, auf die verwiesen wird, und deren Adresse.
  • Keine Information der vorliegenden Website wird verändert.
  • Es wird jeder Eindruck vermieden, welcher bewirken würde, dass der Inhalt der Dokumentation aus anderen Quellen stammt.

Zuletzt aktualisiert am 13. Oktober 2020