Ein Pensionsantritt ist ab Vollendung des 62. Lebensjahres möglich.
Für Frauen ist die Korridorpension erst ab dem Jahr 2028 relevant. Vorher können Frauen bereits vor Vollendung des 62. Lebensjahres entweder eine Alterspension oder eine vorzeitige Alterspension in Anspruch nehmen.
Voraussetzungen
Sie erfüllen die Mindestversicherungszeit im Ausmaß von mindestens 480 Versicherungsmonaten, in denen Sie pensionsversichert waren. Versicherungsmonate erwerben Sie durch eine Erwerbstätigkeit oder eine freiwillige Versicherung sowie für bestimmte Zeiten, für die Sie selbst keine Beiträge leisten (z.B. Kindererziehungszeiten, Präsenz- und Zivildienstzeiten, Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs).
Sie sind bei Pensionsantritt nicht in einer Pflichtversicherung pensionsversichert.
Sie gehen keiner sonstigen selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit mit einem monatlichen Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 518,44 nach bzw. bewirtschaften einen land(forst)wirtschaftlichen Betrieb mit mehr alsEUR 2.400,00 Einheitswert. Sie erhalten keinen monatlichen Bezug aus einem öffentlichen Mandat (z.B. Bürgermeister) über EUR 5.306,80.
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