Rehabilitation
Rehabilitation hat in der Pensionsversicherung einen sehr hohen Stellenwert. Sie soll ein krankheitsbedingtes Ausscheiden aus dem aktiven Erwerbsleben vermeiden sowie die Gesundheit und Erwerbsfähigkeit wieder herstellen.
Damit diese Leistungen erbracht werden können, ist ein Antrag auf Rehabilitation erforderlich. Auch ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeitspension gilt als Antrag auf berufliche Rehabilitation. Das Prinzip Rehabilitation vor Pension ist gesetzlich festgelegt.