Die Sozialversicherung der Selbständigen bietet Ihnen in so einem Fall zwei Möglichkeiten an. Zum einen gibt es die Erwerbsunfähigkeitspension, die Sie im Falle einer länger andauernden Erwerbsunfähigkeit beziehen können. Diese Leistung kann unabhängig vom Alter in Anspruch genommen werden, wenn Sie ausreichend Versicherungszeiten erworben haben und aus gesundheitlichen Gründen keine Erwerbstätigkeit mehr ausüben können.
Die andere Möglichkeit ist das Übergangsgeld. Hier wird für Sie ein bestimmter Betrag ausgezahlt, während Sie sich in der Phase der Rehabilitation befinden.
Informieren Sie sich genauer über die Voraussetzungen!