Als Beitragsmonate gelten auch:
- Ersatzmonate für Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes
- bis zu 60 Ersatzmonate für Zeiten der Kindererziehung
- Ersatzmonate für Zeiten des Wochengeldbezuges, sofern sie sich nicht mit Kindererziehungszeiten decken
Bitte beachten Sie:
Frauen, geboren bis 31. Dezember 1963, und Männer, geboren bis 31. Dezember 1958, die Schwerarbeit geleistet haben, können die Hacklerpension Schwerarbeit in Anspruch nehmen.