Voraussetzungen
Sind Sie ab 1. Jänner 1955 geboren, dann wird Ihre Pension ausschließlich aus dem Pensionskonto berechnet. Die Höhe der Pension hängt von folgenden Faktoren ab:
- den Beitragsgrundlagen
- dem Kontoprozentsatz
- dem Alter bei Pensionsbeginn.
Daraus wird am Pensionskonto
- eine Teilgutschrift und in der Folge
- eine Gesamtgutschrift
für die spätere Pensionsermittlung errechnet.
Haben Sie Versicherungszeiten, die bereits vor 2005 liegen, verfügen Sie über eine Kontoerstgutschrift. Mit dieser Kontoerstgutschrift sind alle bis zum 31. Dezember 2013 erworbenen Versicherungszeiten abgerechnet und dem Pensionskonto als „Startkapital“ gutgeschrieben.
Mehr Informationen zum Pensionskonto und zur Berechnung Ihres Pensionsanspruchs finden Sie hier: Allgemeine Informationen zum Pensionskonto