Die Erwerbsunfähigkeitspension ergibt sich aus Ihrer bis zum Stichtag erworbenen Gesamtgutschrift am Pensionskonto, geteilt durch 14.
Für den vorzeitigen Pensionsantritt werden Abschläge berechnet. Insgesamt ist der Abschlag mit höchstens 13,8 % begrenzt.