Eine Waisenpension wird immer von einer 60-%igen Pension für Ehepartner bzw. eingetragene Partner abgeleitet.
Die Waisenpension beträgt
der Pension für hinterbliebene Partner.
Die wichtigsten Informationen im Überblick für Waisen
Die Berechnung der Hinterbliebenenleistungen zum Nachlesen.
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