Erhöhung der Alterspension, Aufschubbonus
Wollen Sie die Alterspension trotz Erfüllung der Mindestversicherungszeit erst nach Vollendung des Regelpensionsalters in Anspruch nehmen? Dann erhalten Sie für die Monate des späteren Pensionsantritts als Bonus einen Zuschlag.
Dieser Zuschlag beträgt für je zwölf Kalendermonate des späteren Pensionsantritts 5,1 % der Pension. Ein Rest von weniger als zwölf Kalendermonate wird anteilig berücksichtigt. Der Zuschlag für die erhöhte Alterspension aufgrund des späteren Pensionsantritts ist mit maximal 15,3 % begrenzt.
Überdies zahlen Sie für diesen Zeitraum nur den halben Pensionsversicherungsbeitrag. Bei der späteren Pensionsberechnung werden dennoch Beiträge ausgehend vom vollen Beitragssatz berücksichtigt.