Beitragsgrundlagenoption
Sie haben aber auch die Möglichkeit, Ihre Beitragsgrundlage für den land(forst)wirtschaftlichen Betrieb auf Basis Ihrer im Einkommensteuerbescheid tatsächlich ausgewiesenen Einkünfte feststellen zu lassen (Beitragsgrundlagenoption).
Bäuerliche Nebentätigkeiten
Für Einnahmen aus bäuerlichen Nebentätigkeiten besteht eine gesonderte Beitragspflicht. Als Betriebsführer eines land(forst)wirtschaftlichen Betriebes sind Sie verpflichtet, die Einnahmen aus den beitragspflichtigen land(forst)wirtschaftlichen Nebentätigkeiten aufzuzeichnen.
Die Einnahmen (= brutto , inkl. MWSt., ohne Berücksichtigung von Ausgaben), die sich aus den Aufzeichnungen ergeben, sind uns spätestens bis 30. April des folgenden Jahres bekannt zu geben.
Ebenfalls bis 30. April kann beantragt werden, dass die Beiträge für land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten anhand der tatsächlichen Einkünfte laut Einkommensteuerbescheid ermittelt werden ("kleine Option").
Die Höhe der Beiträge zur Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung errechnet sich aus der Beitragsgrundlage und dem jeweiligen Beitragssatz, welcher gesetzlich festgelegt ist.
Beitragsgrundlage für Gesellschafter einer OG und persönlich haftende Gesellschafter einer KG
Beitragsgrundlage in der Kranken- und Pensionsversicherung sind die Einkünfte laut Einkommensteuerbescheid. Der Unfallversicherungsbeitrag wird jedem Gesellschafter gemäß Satzung vorgeschrieben.