Zwei wichtige Leistungen der SVS sind das Krankengeld und die Unterstützungsleistung. Die Voraussetzungen sowie die Dauer und Höhe dieser beiden Leistungen sind verschieden. Sie unterscheiden sich insofern, als dass es sich beim Krankengeld um eine Leistung aus einer freiwilligen Zusatzversicherung handelt. Die Unterstützungsleistung hingegen ist eine Geldleistung, die Ihnen bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit – bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen – zusteht.
Hier erfahren Sie, wann Sie Krankengeld und wann Sie Unterstützungsleistung erhalten können:
Krankengeld
Unterstützungsleistung
Während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit können Sie als Gewerbetreibender oder Neuer Selbständiger eine Betriebshilfe in Anspruch nehmen – entweder in Form von Zuschüssen oder durch die Bereitstellung von Betriebshelfern.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier:
Betriebshilfe bei Arbeitsunfähigkeit für Gewerbetreibende und Neue Selbständige