Informationen zur Sach- und zur Geldleistungsberechtigung, zu einem etwaigen Optionswechsel und den Grundzügen erhalten Sie unter Optionen in der Krankenversicherung.
Die größten Unterschiede bei der Inanspruchnahme von Leistungen bestehen darin, dass der Geldleistungsberechtigte grundsätzlich als Privatpatient auftritt und im Nachhinein die Kosten gemäß Vergütungstarif laut Satzung erhält. Dafür haben Geldleistungsberechtigte den Vorteil, auch bei einem Spitalsaufenthalts auf Sonderklasse einen teilweisen Kostenersatz zu bekommen.
Der Sachleistungsberechtigte erhält die meisten Leistungen als Sachleistung und muss somit vor Ort keine Auslagen tätigen.