Wird bei vorübergehender Berufsunfähigkeit (Invalidität) statt einer befristeten Berufsunfähigkeitspension (Invaliditätspension) ausbezahlt. Bei Anspruch auf medizinische Maßnahmen der Rehabilitation und Vorliegen von vorübergehender Berufsunfähigkeit (Invalidität) von mindestens sechs Monaten.
Zuletzt aktualisiert am 24. Februar 2015