Versicherungszeiten sind die Basis für das Entstehen eines Pensionsanspruches und für die Pensionshöhe. Für alle ab 1. Jänner 1955 Geborenen, gelten alle Versicherungszeiten ab 1. Jänner 2005 als Beitragszeiten.
Zuletzt aktualisiert am 23. Februar 2015