Allgemeine Informationen
Der Partnerschaftsbonus ist eine Leistung aus dem Familien-Lasten-Ausgleichsfonds für Geburten ab 01.03.2017.
Jeder Elternteil muss einen eigenen Antrag auf den Partnerschaftsbonus stellen.
Haben die Eltern das pauschale oder das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld zu annähernd gleichen Teilen (50:50 bis 60:40) und mindestens im Ausmaß von je 124 Tagen bezogen, so gebührt jedem Elternteil nach Ende des Gesamtbezugszeitraums auf Antrag ein Partnerschaftsbonus in Höhe von 500 Euro (insgesamt für beide Elternteile somit 1000 Euro) als Einmalzahlung.
Voraussetzungen
- ID Austria bzw. Bürgerkarte oder
- Benutzername und Kennwort
Zuständige Stelle
Für die Antragstellung und Auszahlung dieser Leistungen ist jener Krankenversicherungsträger (bzw. der Rechtsnachfolger) zuständig, bei dem Kinderbetreuungsgeld bezogen wird bzw. bezogen wurde.
Verfahrensablauf (Zugang zum Service)
Wählen Sie bitte das Service "Partnerschaftsbonus zum Kinderbetreuungsgeld online beantragen".
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sind am Ende des Onlineantrages angeführt, dort besteht auch die Möglichkeit Dokumente mittels Upload-Funktion anzuhängen.
Kosten
Bei Nutzung dieses Services fallen für Sie keine Gebühren an.
Zusätzliche Informationen
Weitere Infos finden Sie im Artikel "Partnerschaftsbonus" des Bundeskanzleramtes.