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SV-Postfach


Allgemeine Informationen



Das Übermittlungssystem der österreichischen Sozialversicherung (SV-Postfach) ermöglicht Ihnen den Empfang von Nachrichten und Schriftstücken in elektronischer Form aus dem SV-Bereich. Ab dem 1.12.2019 sind, lt. gesetzlicher Vorgabe, alle elektronischen Zustellungen an Versicherte ausschließlich auf „Mein Postkorb“ abrufbar. Zustellungen vor dem 1.12.2019 bleiben innerhalb ihrer Aufbewahrungsfrist weiterhin im SV-Postfach sichtbar. SV-Postfach bleibt weiterhin als internes Übermittlungssystem der österreichischen Sozialversicherung bestehen.

Ab dem 1.12.2019 werden ausschließlich interne Zustellungen im SV-Postfach angezeigt. Hierfür ist keine eigene Anmeldung am SV-Postfach notwendig. Für eine Verständigung über den Eingang einer Zustellung wird eine gültige Email-Adresse benötigt, welche in den Einstellungen als Verständigungsadresse hinterlegt werden kann. Ist keine Verständigungsadresse hinterlegt, können Zustellungen trotzdem empfangen werden, allerdings ohne Verständigung.

Voraussetzungen



  • Handy Signatur bzw. Bürgerkarte

Zuständige Stelle



Der jeweils zuständige Sozialversicherungsträger.

Verfahrensablauf (Zugang zum Service)



Wählen Sie bitte das Service "SV-Postfach".

Erforderliche Unterlagen



Für die Benutzung dieses Online-Services müssen Sie keine Unterlagen übermitteln.

Kosten



Bei Nutzung dieses Services fallen für Sie keine Gebühren an.


Zuletzt aktualisiert am 25. April 2023