Eltern, behandelnde Allgemeinmediziner, Kinderärztin, Schularzt oder Lehrperson haben eine wichtige Rolle bei der Früherkennung von Teilleistungsstörungen.
Legasthenie und Dyskalkulie sind Störungen, die die Vorgaben der ICD-10 erfüllen. Bei isolierter Störung steht eine intensive Förderung (Üben) im Vordergrund, welche innerschulisch durch (Heil)PädagogInnen oder SchulpsychologInnen und außerschulisch durch Eltern angeboten werden soll.
Voraussetzung für eine gezielte Förderung/ Behandlung ist eine differenzierte Abklärung der möglichen Ursache der Teilleistungsschwäche. Empfehlungen bezüglich (überprüfter) Testverfahren wurden dargestellt. Die Diagnostik sollte nur von einem mit der Störung erfahrenen Kinder- und Jugendpsychiater oder Psychologen durchgeführt werden. Insbesondere die Interpretation von Testergebnissen erfordert Übung und Erfahrung. Eine Ausschlussdiagnostik von Seh- und Hörstörungen muss erfolgen.
Bei Vorliegen von komorbiden Störungen (Angst, Depression, ADHS, auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung, Entwicklungsstörung motorischer Funktion, hyperkinetisches Syndrom, etc.), die eine Krankenbehandlung erforderlich machen, sind Gesundheitsberufe heranzuziehen, wobei das Vorliegen einer ausgeprägte Expertise im betreffenden Bereich sowie im Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit schulischen Entwicklungsstörungen hilfreich ist. Gemäß ASVG können in Österreich auf Kosten der Krankenversicherung ÄrztInnen, LogopädInnen, ErgotherapeutInnen, PsychotherapeutInnen (Krankenbehandlung) und klinische Psychologen (Diagnostik) tätig werden. Legasthenie- bzw. DyskalkulietrainerInnen sind nicht im ASVG angeführt und haben auch kein anerkanntes Berufsbild oder Berufsgesetz.
Liegen zu den komorbiden Störungsbildern Diagnostik- und Behandlungsleitlinien vor, sollen diese berücksichtigt werden. Evidenzbasierte Empfehlungen für Gesundheitsberufe und PädagogInnen wurden im Bericht ausführlich dargestellt.