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Anteil pauschaler Vergütungen in der Allgemeinmedizin


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Eine oftmals geäußerte Behauptung lautet: „Vertragsärztinnen und -ärzte in Österreich werden überwiegend per Einzelleistungen honoriert“. In diesem Zusammenhang wird häufig auf die Honorarordnungen der Krankenversicherungsträger verwiesen, in denen man eine beinahe unüberblickbare Anzahl an Einzelleistungshonorarordnungspositionen findet und nur selten eine Position, die als Pauschale bezeichnet ist. Mit diesem Befund wird das österreichische System als Einzelleistungssystem (fee-for-service system) bzw. als sehr stark einzelleistungslastig klassifiziert und oftmals eine stärker pauschalierte Vergütung gefordert (insbesondere für die Primärversorgung).


In diesem Bericht wird der Frage nachgegangen, wie hoch der Anteil pauschaler Honorierung wirklich ist. Dahinter steckt die Überlegung, dass aus der hohen Anzahl an verrechenbaren Honorarordnungspositionen für Einzelleistungen im Gegensatz zur geringen Anzahl an Pauschalen noch keine Aussage über die Bedeutung der Pauschalen abgeleitet werden kann. Der Blick in die Honorarordnungen offenbart noch nicht wie häufig die verschiedenen Positionen abgerechnet werden (Frequenzen). Schließlich ermöglicht erst die Analyse der Umsätze eine qualifizierte Aussage über die Bedeutung von Einzelleistungen bzw. über den Pauschalierungsgraddes Honorierungssystems.

Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020