Der Autor:
Dr. Wilhelm Donner
ist Chefredakteur der Sozialen Sicherheit im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.
Liebe Leserinnen und Leser!
Im aktuellen Teil unserer diesmaligen Ausgabe bringen wir eine Zusammenschau des Fehlzeitenreportes 2011, den das Wirtschaftsforschungsinstitut in den Räumen des Hauptverbandes präsentierte. Und im Café Griensteidl fand eine Konferenz zu Health Literacy statt, bei der die Gesundheitskompetenz der breiten Bevölkerung im Zentrum der Aufmerksamkeit stand.
Unter den Fachbeiträgen stechen zwei Artikel hervor, welche die technologische Entwicklung im Bereich der Datenverwaltung einerseits und der Online-Dienste im Gesundheitswesen andererseits zum Gegenstand haben. Im Frühjahr 2012 wurde die Cooperation Open Government Data Österreich vom Bundeskanzleramt und das neue „Open Government Data“-Portal vom Bundesrechenzentrum der Öffentlichkeit vorgestellt. Auch die im Hauptverband angesiedelte Dokumentation des österr. Sozialversicherungsrechts „SozDok“ ist Teil jener Entwicklung, die in den späten 1960er Jahren mit der verstärkten Nutzung der Informationstechnik (IT) begann. Sie bildete auch die Grundlage für das später von der Bundesregierung eingeführte österreichweite Rechtsinformationssystem (RIS) sowie die von den juristischen Verlagen betriebene Rechtsdatenbank (RDB).
Daran schließt sich eine kritische Betrachtung der auf dem britischen Kontinent situierten Online-Behandlungspraxis „DrEd.com“. Der Beitrag prüft und erwägt die „Für und Wider“ dieser gewiss nicht risikoarmen Substitution der herkömmlichen Arzt-Patienten-Beziehung.
Abschließend wird eine Streitschrift zur Opferschutzproblematik im Strafrechtsvollzug geboten, der es an Subjektivität und Emotionalität nicht mangelt. Die Redaktion der Sozialen Sicherheit stimmt mit dem Großteil der darin aufgeführten Argumente nicht überein, hat sich aber dennoch zur Veröffentlichung entschlossen und dies aus zwei Gründen: Der langjährige Autor dieser Zeitschrift wurde aus nächster Nähe Zeuge eines Verbrechens, das ihn persönlich und in seinen Gefühlen sehr betroffen machte und zum anderen ist es evident, dass Wechselwirkungen zwischen dem Strafvollzug und den gesellschaftlichen Folgekosten, d.h. besonders auch in der Rehabilitation existieren. Daher möge der zweiteilige Artikel den Anstoß zu einer Diskussion geben, in der sich Sozialversicherung und Strafrecht grundsätzlich austauschen.
Dr. Wilhelm Donner