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Online-Ordinationen als Pioniere der Telemedizin? Eine kritische Betrachtung


Adele Ruschitzka BADie AutorInnen:
Adele Ruschitzka, BA

ist Mitarbeiterin im Team Business Intelligence im Gesundheitswesen (BIG) der Abteilung „Evidenzbasierte Wirtschaftliche Gesundheitsförderung“ im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.

Dr. Johannes GregoritschDr. Johannes Gregoritsch

ist Jurist und stellvertretender Leiter der Abteilung im Hauptverband, die sich mit den Beziehungen zu den niedergelassenen Ärzten beschäftigt.



Mag. Irena IlicMag. Irena Ilic

ist Mitarbeiterin im Team Gesundheitsökonomie der Abteilung „Evidenzbasierte Wirtschaftliche Gesundheitsförderung“ im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.



KURZFASSUNG


Ab Mitte April konnten sich auch österreichische Patienten an eine virtuelle Online-Behandlungspraxis mit mehreren ordinierenden Ärzten wenden. „DrEd.com“ steht auf dem digitalen „Türschild“. Die virtuelle Praxis ist in London angesiedelt, wird jedoch von deutschen Ärzten betrieben. Das Behandlungsangebot richtet sich an „Personen über 18 Jahre in Großbritannien, Deutschland, Österreich und seit kurzem auch in der Schweiz“. Diese Ärzte persönlich zu kontaktieren ist unmöglich. Sie sind über hunderte Kilometer Luftlinie entfernt. Das körperlich-manifeste Auftauchen eines Patienten in einem mit Möbeln und Geräten ausgestatteten Behandlungszimmer – und einem sich raum-zeitlich dort ebenfalls aufhaltenden Arzt – ist außerdem auch gar nicht vorgesehen. Darf so etwas sein?

DrEd bezeichnet sich selbst als in der Telemedizin (be)handelnden Arzt. D.h., es gibt ein derart bezeichnetes Umfeld, in dem sich solche und andere Akteure bewegen. Wie im Beitrag gezeigt wird, ist der Begriff Telemedizin jedoch schwer zu definieren. Die Telemedizin gehört als Teilbereich darüber hinaus zur auch kaum eingrenzbaren Gesundheitstelematik (zusammengefasst: e-health). Was fällt nun wiederum unter diesen Begriff? Medizinische Betreuung bzw. Behandlung über Distanz wird mit allen damit verbundenen Sachverhalten (Dokumentation, Abrechnung usw.) mit dem Einsatz von Telekommunikation und Informatik (= Telematik) im Gesundheitswesen kombiniert.
Das ist ein enorm großes Gebiet; Internet-Ordinationen wie die gegenständliche von DrEd können dabei als bloße Randphänomene bezeichnet werden.
Der rasante technische Fortschritt ermöglicht den Einsatz entsprechender Verfahren in Bereichen, an die man vor wenigen Jahren noch gar nicht gedacht hat.

Im Bereich der Sozialversicherung tun sich etwa mit der e-card an der Schnittstelle Behandlung/Dokumentation/Information mannigfaltige und den Patienten Nutzen bringende Möglichkeiten auf (z.B. e-Medikation). Aktuell im Werden ist in unserem Land auch die Schaffung eines Systems von Datenarchivierung bzw. gezielten Zugriffsmöglichkeiten im Rahmen der geplanten elektronischen Gesundheitsakte – ELGA. Es handelt sich bei den hier genannten Neuerungen um Werkzeuge, die auf ganz unterschiedlichen Ebenen des Gesundheits(verwaltungs)systems angesiedelt sind und somit auch in ganz unterschiedlichem Ausmaß und oft nur sehr indirekt Einfluss auf das nach unserem traditionellen Verständnis „Oberste Prinzip“ des Gesundheitssystems, die vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung, haben. Letztere steht hier nun auf dem Prüfstein (bzw. „screen“). Daher rührt auch das große öffentliche (mediale), aber auch gesundheits- wie standespolitische Interesse.

Für diese Betrachtung erscheint es notwendig, Telemedizin in einem relativ engen Begriffsfeld zu verstehen, nämlich bezogen auf die medizinische Diagnostik und Therapie. Sinnvollerweise kann man dabei Telekonsil, Telekonferenz, Telemonitoring und Teletherapie als telemedizinische Anwendungen unterscheiden.
Regelmäßig ist es dabei so, dass entweder der primär diagnostizierende bzw. behandelnde Arzt oder ein weiterer beteiligter Arzt beim Patienten nicht unmittelbar anwesend ist. Die Einholung einer Zweitmeinung durch den anwesenden behandelnden Arzt per Telefon/Internet, ein Telefongespräch zwischen Patient und Arzt, die durch mehrere Ärzte erfolgende multiprofessionelle Behandlung eines schwer erkrankten Patienten durch Videokonferenz und selbst die mittlerweile durchführbare Operation per Robotersteuerung durch einen Arzt, der am Bildschirm irgendwo anders in der Welt tätig wird, fallen unter diese Begriffsbestimmung.
Rechtliche Regelungen für die Telemedizin müssen fast zwangsläufig der faktischen Entwicklung „nachhinken“. Erstaunlich ist dabei, dass zwar die Rahmenbedingungen für telemedizinische Vorgänge vom Gesetzgeber geschaffen worden sind (vgl. die einschlägigen Bestimmungen des Gesundheitstelematikgesetzes u. Verordnungen). Spezielle gesetzliche Regelungen, insbesondere zur berufsrechtlichen Zulässigkeit der Telemedizin fehlen jedoch; auch Judikatur ist in diesem Bereich praktisch nicht vorhanden, selbst Literatur gibt es nur spärlich. In der Medienöffentlichkeit haben Internet-Ordinationen mit dem hohen Neuigkeitswert große Aufmerksamkeit erzeugt.

Obwohl die Internet-Ordination aller Wahrscheinlichkeit nach in der Telemedizin im Vergleich zu anderen Anwendungen wohl auch ein Randphänomen bleiben wird, werden sie auf Grund ihrer besonderen (bzw. besonders stark empfundenen) Relevanz für den einzelnen Patienten (und Arzt) etwas näher beleuchtet.
Der Artikel setzt sich kritisch mit der Thematik virtueller Medizin allgemein und im Besonderen in Form der Rezeptausstellung auseinander. Der erste Teil widmet sich der Frage, wie das Geschäftsmodell Internet-Ordination funktioniert, sowie daran anknüpfend der Frage, ob mit dieser Form von Telemedizin vielleicht gar das Risiko reduziert werden könnte, gefälschte und ungeeignete Medikamente im Internet und nicht in der Apotheke (Stichwort Potenzmittel bei erektiler Dysfunktion) zu kaufen.

Es folgt eine nähere rechtliche Betrachtung des Phänomens. An dieser Stelle muss festgehalten werden, dass hier keine erschöpfende juristische Abhandlung über den Einsatz von e-health vorgenommen werden kann. Mit der Gesundheitstelematik und Telemedizin wird nämlich ein enorm weites Feld möglicher rechtlicher Implikationen bis hin zu komplexen Haftungsfragen eröffnet. Viele Normierungslücken in diesen Bereichen erzeugen Rechtsunsicherheit und jüngste europarechtliche Entwicklungen führen zu noch diffizileren Verhältnissen.
Das gesamte Feld der Gesundheitstelematik bietet aber auch enorme Chancen. Selbst das Randphänomen Internet-Ordination: Manch einer „geht zum Arzt“, der dies sonst vielleicht nicht täte. Möglicherweise wird das eine oder andere gefälschte Medikament weniger gekauft. Die Internet-Ordination birgt aber auch sehr viele Risiken für die Patienten. Die persönliche Arzt-Patienten-Beziehung ist auf ein anonymisiertes Niveau herabgesetzt. Die konventionelle Beziehung ist nicht mehr hergestellt. Befindlichkeiten, Bedenken bzw. Einwände können nicht „mit allen Sinnen“ wahrgenommen werden.

Durch rechtlich nicht eindeutig geklärte Verhältnisse und dadurch, dass ein erhöhtes Risiko für Fehlbehandlungen besteht, könnte der im Gesamtspektrum eher winzige Teilbereich „Internet-Ordination“ die Telemedizin insgesamt in Verruf bringen. Damit wird der Telemedizin möglicherweise ein „Bärendienst“ erwiesen.
Denn es entwickelt sich mit der Telemedizin eine Palette an Möglichkeiten für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung und letztlich ist es wichtig zukünftige Entwicklungen nicht zu blockieren, aber kritisch zu begleiten, dort wo Bedenken bestehen, diese auszusprechen, Lösungen zu suchen und flankierende Maßnahmen (Stichwort Konsumentenschutz, Rechtssicherheit) möglichst zeitnah zu setzen – und wo dies (noch) nicht möglich ist, „notfalls“ einem Davongaloppieren des Machbaren auch (zumindest vorläufig?) Einhalt zu gebieten.
Die Online-Ordinationen sind also nicht Pioniere der Telemedizin. Aber abseits vom Phänomen der Online-Ordination soll deutlich gesagt werden, dass in Zukunft darüber nachzudenken ist, ob eben nicht etwa für den Zielbereich der chronisch kranken Menschen für die Sozialversicherung auch ökonomisch vertretbare und patientenfreundliche Einsätze der Telemedizin sinnvoll sein könnten.

Zuletzt aktualisiert am 14. März 2022