Der Autor:
Prof. Dr. Bernhard Spiegel
ist Leiter der Abteilung „Internationale Sozialversicherung“ im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und in dieser Funktion österreichischer Vertreter in der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.
KURZFASSUNG
Das Inkrafttreten der neuen Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit mit dem 1.5.2010 ist ein guter Anlass, um auch die Funktionen und die verschiedenen Rollen zu überprüfen, die die einzelnen österreichischen Einrichtungen in diesem Zusammenhang zu übernehmen haben. Der Hauptverband hat dabei eine wichtige Rolle, die bisher noch ganz selten dargestellt wurde.
Der internationale und zwischenstaatliche Bereich ist sicherlich ein besonderer. Die im nationalen Bereich üblichen klaren Trennlinien verschwimmen, engere Zusammenarbeit ist notwendig um auf dem internationalen Parkett bestehen zu können. Es müssen auch Rollen übernommen und gelebt werden, für die sich eigentlich aus der Sicht der nationalen Kompetenzverteilung keine Zuständigkeiten ergeben. Wichtig bleibt immer nur, dass Österreich nach außen so effektiv wie nur möglich vertreten wird.
Aus formaler Sicht kommt dem Hauptverband im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 eine Doppelrolle zu; er ist gleichzeitig Verbindungsstelle und Zugangsstelle für den elektronischen Datenaustausch. Diese beiden Funktionen sind getrennt zu betrachten.
In seiner Funktion als Verbindungsstelle hat der Hauptverband eine wichtige Rolle nach außen (z.B. gebündelte Vertretung der Interessen der österreichischen Träger bei internationalen Verhandlungen) aber auch nach innen (z.B. Suche nach einer einheitlichen Praxis der österreichischen Träger in internationalen Fragen, Ausarbeitung von Arbeitsbehelfen und Leitfäden).
Der Hauptverband nimmt diese Funktion als Verbindungsstelle aber nicht nur für den Bereich der österreichischen gesetzlichen Sozialversicherung wahr, sondern für einen Großteil der Systeme und Einrichtungen, die durch die vom europäischen Recht erfassten Zweige der sozialen Sicherheit betroffen sind (z.B. Pflegegelder nach dem BPGG aber auch nach den Landespflegegeldgesetzen, Landesgesundheitsfonds als Träger für die Anstaltspflege, In-Vitro-Fertilisations-Fonds, Beamtensondersysteme des Bundes, der Länder und sonstiger öffentlich-rechtlicher Körperschaften wie z.B. nach dem PG 1965, Kranken- und Unfallvorsorgesysteme bestimmter Gruppen von Beamten, Wohlfahrtssysteme der Kammern der Freien Berufe bis hin zu „echten“ Privatversicherungen, die im Rahmen von opting-out Modellen an die Stelle einer gesetzlichen Versicherung getreten sind).
Diese Übernahme der Funktion auch für etliche sozialversicherungs-externe Bereiche durch nur eine Verbindungsstelle (den Hauptverband) hat sich als sehr effektiv und zielführend erwiesen. Einerseits kann Österreich durch diese Bündelung nach außen geeint und damit sehr schlagkräftig auftreten; andererseits macht es auch Sinn, dass jene Einrichtung, die aus quantitativer Sicht die meisten Fälle repräsentieren muss, auch die wenigen externen Fälle abdeckt, zumal immer eine einheitliche Auslegung für alle Bereiche erforderlich ist.
Neben dieser Rolle als Verbindungsstelle übt der Hauptverband auch die Rolle der Zugangsstelle für den elektronischen Datenaustausch aus. Ab 1.5.2012 sollen in Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 alle Daten zwischen den Mitgliedstaaten elektronisch ausgetauscht werden. Dieser Datenaustausch muss über sogenannte Zugangsstellen erfolgen, die das elektronische Portal der Mitgliedstaaten sein werden. In Österreich wurde beschlossen, dass der Hauptverband die einzige österreichische Zugangsstelle für alle Zweige der sozialen Sicherheit (somit auch für die Leistungen bei Arbeitslosigkeit und die Familienleistungen) sein wird. Auch diese Bündelung in nur einer Stelle wird für Österreich eine klare Struktur schaffen und sich daher vorteilhaft auswirken.
Die bisherige Rollenverteilung in Österreich, die auch in Zukunft noch weiter verstärkt werden soll, hat bewirkt, dass wir in internationalen Foren sehr stark und effizient auftreten konnten. Die vielen Aufgaben, die der Hauptverband bisher übernommen hat, haben wesentlich dazu beigetragen. Allerdings muss darüber nachgedacht werden, ob die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese vielfältigen Funktionen auch hinreichend eindeutig sind. Ferner sollte auch überprüft werden, wie die sozialversicherungs-externen Einrichtungen, die von dieser Rolle des Hauptverbandes profitieren, sich an den dadurch entstehenden Kosten beteiligen.