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Invaliditätspensionen – Anträge, Ablehnungen und Zuerkennungen


Mag. Hans StefanitsDie Autoren:
Mag. Hans Stefanits

ist Leiter der Abteilung für finanzielle Angelegenheiten der Sozialversicherung im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK).


Mag. Ursula ObermayrMag. Ursula Obermayr

ist stellvertretende Leiterin der Abteilung für finanzielle Angelegenheiten der Sozialversicherung im BMASK.



Mag. Hollarek FranzMag. Franz Hollarek

ist Mitarbeiter in der Abteilung für finanzielle Angelegenheiten der Sozialversicherung im BMASK.



KURZFASSUNG


Im Zentrum dieses Artikels steht das Thema der Pensionsanträge auf Invaliditätspensionen: Dabei steht aber nicht so sehr die aggregierte absolute Zahl der jährlichen Anträge auf eine solche Leistung im Vordergrund, sondern das individuelle Antragsverhalten und Zugangsgeschehen ab dem Zeitpunkt der ersten Antragsstellung, insbesondere bei jenen Personen, deren Antrag abgelehnt wurde. Dies kann natürlich nur durch eine personenbezogene Analyse eines längeren Zeitraums erfolgen: Auch nachfolgende Anträge münden nämlich sehr häufig in weiteren Ablehnungen, auf jeden Fall in einer deutlich späteren Zuerkennung der Leistung im Vergleich zum Zeitpunkt der Erstantragsstellung, vielfach sogar erst in einer Zuerkennung als Alterspension. Dass derartige dynamische Verläufe zudem unterschiedliche Betroffenheiten haben, zeigen darüber hinaus die Auswertungen nach Geschlecht und Alter sowie nach dem Status als Arbeiter oder Angestellter.

Zuletzt aktualisiert am 28. Februar 2022