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Rehabilitationsplan 2009


Prof. Dr. Rudolf MüllerDer Autor:
Prof. Dr. Rudolf Müller

ist leitender Arzt der Pensionsversicherungsanstalt und Facharzt für Innere Medizin.



KURZFASSUNG



Einleitung
Der Rehabilitationsplan 2009 wurde im Auftrag des Hauptverbandes der österr. Sozialversicherungsträger erstellt und baut auf dem Rehabilitationsplan 2004 und der ÖBIG-Studie „Rehabilitation von Kindern in Österreich“ auf. Die Abschätzung des bundesweiten, regional gegliederten Versorgungsbedarfes in den jeweiligen Indikationsgruppen für die Planungshorizonte 2010, 2015 und 2020 zu erarbeiten, war das Ziel. Dabei wird sowohl der Bedarf an stationärer Rehabilitation als auch für die ambulante Rehabilitation der Phase II im Rehab-Prozess entsprechend den Versorgungszonen (VZ) und Rehabilitations-Indikationsgruppen (RIG) dargestellt.

Projektauftrag und Ziele
Unverändert blieben gegenüber dem Rehabilitationsplan 2004 das Kapitel 1.4. „Klassifikation in der Rehabilitation“ sowie das Kapitel 2 „Leistungsrechtliche Abgrenzungen“ in Bezug auf medizinische Rehabilitation, Heilverfahren in Kuranstalten und Akutversorgung im Sinne von Akutgeriatrie/Re-Mobilisation, Re-Mobilisation/Nachsorge und die neurologische Akutnachbehandlung. Ebenso das Kapitel 3, wo die Richtlinien für Strukturqualitätskriterien und Leistungsangebote für stationäre wie für ambulante Rehabilitation beschrieben wurden. Dieses soll 2010 überarbeitet werden. Die Bedarfsermittlung erfolgte in den SV-eigenen Einrichtungen (SVE) und in den Vertragspartner-Einrichtungen (VPE), wobei auch die derzeit von den Sozialversicherungsträgern (SVT) beschickten Einrichtungen im angrenzenden Ausland berücksichtigt wurden.

Die methodische Vorgangsweise bei der Datenerhebung wurde wie folgt festgelegt:

  1. Darstellung der Krankheits- bzw. Rehabilitationsphasen sowie leistungsrechtliche Abgrenzung zwischen Akutversorgung und Rehabilitationsbereich.
  2. Bestandsaufnahme und Analyse stationärer Rehab-Einrichtungen mit Darstellung des Ist-Standards an Bettenäquivalenten in den jeweiligen Indikationsgruppen.
  3. Bestandsaufnahme und Analyse bezüglich ambulanter Rehab-Angebote nach Indikationsgruppen und Differenzierung nach Phase II (alternativ zur stationären Rehabilitation) und Phase III (nach stationärer oder ambulanter Rehabilitation).
  4. Abschätzung des bundesweiten sowie regionalen Versorgungsbedarfes in den jeweiligen Indikationsgruppen für die Planungshorizonte 2010, 2015 und 2020 unter Berücksichtigung des Antrags-, Erledigungs- und Einweisungsgeschehens.


Phasenmodell der Rehabilitation
Die Definition der Rehabilitation wurde vom Rehabilitationsplan 2004 übernommen: „Rehabilitation umfasst die koordinierte Summe an Maßnahmen, die benötigt werden, um die bestmöglichen physischen, psychischen und sozialen Bedingungen zu schaffen, damit Patienten mit chronischen oder auf ein akutes Ereignis folgenden Erkrankungen aus eigener Kraft den gewohnten Platz in der Gesellschaft bewahren oder wieder einnehmen können und durch verbesserte Lebensgewohnheiten das Fortschreiten der Erkrankung begrenzen oder umkehren können“. Dies entspricht dem gesetzlichen Auftrag mit dem Ziel, Behinderte in ihrer Leistungsfähigkeit wieder soweit herzustellen oder wiederherzustellen, dass sie im beruflichen und wirtschaftlichen Leben und in der Gemeinschaft einen ihnen angemessenen Platz möglichst dauerhaft einnehmen können. Im Rehab-Prozess können grundsätzlich vier Phasen unterschieden werden, die in der Regel einen chronologischen Ablauf zeigen und auf der Einteilung der WHO basieren.

Phase I: Frühmobilisation im Akutkrankenhaus
Phase II: Erfolgt typischerweise im Anschluss an die Phase I im Akutkrankenhaus oder nach einer akuten Krankenbehandlung im extramuralen Bereich. Sie findet grundsätzlich in Sonderkrankenanstalten (KAKuG §2 (1)) statt. Die stationäre Rehabilitation erfolgt entweder als Anschlussheilverfahren unmittelbar bzw. innerhalb von zwölf Wochen nach einem Spitalsaufenthalt oder nach einer rehabilitationsrelevanten Krankenbehandlung, wenn eine ausreichende Stabilität der Patienten für die Anwendung rehabilitationsmedizinischer Maßnahmen möglich ist, wobei das Ausmaß von mindestens 2-3 Stunden täglich erreicht werden soll.

Phase III: Ambulante Rehabilitation; sie dient zur Stabilisierung der in der Phase II erreichten Effekte sowie einer langfristig positiven Veränderung des Lebensstils zur Verminderung einer Krankheitsprogression oder Vermeidung neuer Krankheiten. Sie kann nur im Anschluss an eine Phase II erfolgen und soll wohnortnahe stattfinden.

Phase IV: Langfristige ambulante Nachsorge, ohne ärztliche Aufsicht und wohnortnah. Ziel ist eine weitere Verbesserung der erzielten Effekte der Phasen I-III.

Bestandsaufnahme und Bestandsanalyse
Die Darstellung bestehenden stationären Rehabilitationseinrichtungen hinsichtlich ihres systemisierten und tatsächlichen Bettenstandes sowie der tatsächlichen Versorgungswirkung ergab, dass im Jahr 2007 insgesamt 7.279 systemisierte (= sanitätsbehördlich bewilligte) Betten bzw. 7.318 tatsächlich aufgestellte Betten verfügbar waren. Aus der tatsächlichen Inanspruchnahme dieser Betten ergaben sich insgesamt 7.034 Bettenäquivalente.

Die Inanspruchnahme der Rehabilitationszentren (RZ) zeigte in den letzten zehn Jahren einen stark ansteigenden Trend, nämlich von rund 56.000 im Jahr 1997 auf rund 89.500 im Jahr 2007, dies entspricht einem Anstieg von ca. 62 %. Zum Teil ist dieser Anstieg dadurch gegeben, dass einige RZ erst jüngst mit der Übermittlung von Daten zur Diagnose- und Leistungsdokumentation der Krankenanstalten (DLD) an das BM für Gesundheit begonnen haben. Im gleichen Maße haben sich auch die Belagstage in den RZ von 1,46 auf 2,19 Millionen erhöht, was einer Steigerung von knapp 67 % entspricht. Im gleichen Zeitraum sind auch die versorgungswirksamen Bettenäquivalente in den RZ von 4.295 auf 6.441 gestiegen. Die durchschnittliche Belagsdauer verringerte sich von 26,3 Tage im Jahr 1997 auf 24,5 Tage im Jahr 2007. Diese Veränderung kann auch als Folge des erhöhten Auslastungsdruckes auf die RZ interpretiert werden, der insbesondere seit dem Jahr 1997 (Einführung der leistungsorientierten Krankenhausfinanzierung) zugenommen hat.

Eine Analyse nach den vier VZ zeigt, dass nach wie vor ein West-Ost-Gefälle bis 2007 bestand. Dieses betrifft sowohl die Rehab-Häufigkeit (stationäre Aufenthalte in RZ in Relation zur Wohnbevölkerung) als auch die Versorgungsdichte mit Bettenäquivalenten. Die VZ West (Tirol, Vorarlberg) hat nach wie vor eine niedrige Versorgungsdichte mit Bettenäquivalenten von ca. 36 % des Bundesdurchschnitts gegenüber rund 115 % in den VZ Ost (nördliches und mittleres Burgenland, Niederösterreich, Wien) und Süd (Steiermark, Kärnten).


Ambulante Rehabilitationsangebote
Es erfolgte eine Bestandsaufnahme SV-eigener ambulanter Rehab-Einrichtungen bzw. jener ambulanten Einrichtungen, mit denen Vertragsbeziehungen bestehen.

Insgesamt wurden 13 ambulante Rehab-Einrichtungen erfasst. Diese befinden sich vorwiegend in den Bundesländern Wien, Oberösterreich, Steiermark, Salzburg und Vorarlberg. Überwiegend werden Patienten der Phase II und III rehabilitiert.

Weitere zwölf ambulante Rehabilitationseinrichtungen wurden erfasst, die über Einzelverträge (EV) bzw. Abrechnungsverträge (AV) mit einem SVT verfügen. Diese befinden sich in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark und Kärnten und behandeln nur Patienten der Phase III in zwei Indikationsgruppen.

Zusammenfassung und Ausblick
Kernaussage ist die Abschätzung des bundesweiten VZ-gegliederten Bedarfs in den Indikationsgruppen für die Planungshorizonte 2010, 2015 und 2020, der für 2020 einen Gesamtbedarf von zusätzlich 645 stationären Rehab-Betten ergab. Ferner wurden im ambulanten Bereich (Phase II) 314 Therapieplätze für 2020 errechnet.

Der Rehabilitationsplan 2009 soll unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Patienten und eines möglichst effizienten Mitteleinsatzes umgesetzt werden. Deshalb sind auch einige relativierende Anmerkungen zu treffen, weil die mathematisch-analytische Einschätzung des Soll-Bedarfes in einem permanenten Spannungsfeld zur medizinischen Entwicklung steht. Da gewachsenen Strukturen der stationären Rehabilitationseinrichtungen weder kurz- noch mittelfristig veränderbar sind und die Anforderungen an die Sozialversicherung durch unterschiedliche Faktoren beeinflusst werden, kann eine 1:1-Umsetzung nicht immer erfolgen. So spielen unterschiedliche Kompetenzen, unterschiedliche Finanziers, unterschiedliche Leistungserbringer mit unterschiedlichen Zielsetzungen im Zuge eines Erkrankungs-, Genesungs- und Rehabilitationsprozesses eine entscheidende Rolle. Darüber hinaus sind die Systeme nicht im wünschenswerten Maß vernetzt. Der Rehabilitationsplan 2009 setzt auch weiterhin auf die traditionelle fachspezifische Rehabilitation im stationären Bereich, wobei aber zukünftig Interdisziplinarität und fachübergreifende Settings in der Rehabilitation vermehrt eine Rolle spielen werden, entsprechend dem bio-psycho-sozialen Rehabilitationsmodell der ICF. Rechtliche Rahmenbedingungen inklusive der finanziellen Bedeckung der ambulanten Rehabilitation fehlen und die Ergebnisse der ambulanten Rehab-Projekte sind noch nicht ausreichend evaluiert. Trotzdem wurde in dem Bereich im Hinblick auf eine phasengerechte Rehabilitation Rechnung getragen. Zukünftig sind Strukturqualitätskriterien und Leistungsangebote, die vom Rehabilitationsplan 2004 übernommen wurden, zu aktualisieren und um die Kriterien zur Prozessqualität und Ergebnisqualität zu erweitern.

Zuletzt aktualisiert am 26. April 2023