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Editorial November 2009


Dr. Wilhelm DonnerDer Autor:
Dr. Wilhelm Donner

ist Chefredakteur der Sozialen Sicherheit im
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.



Liebe Leserinnen und Leser!

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger feiert in diesem Monat sein 60-jähriges Gründungsjubiläum. Am 12. November 1949 fand in der Wiener Herrengasse unter dem Vorsitz von Johann Böhm die den Hauptverband konstituierende Zusammenkunft statt, nachdem die Gründung mit dem Sozialversicherungs-Überleitungs-Gesetz (SV-ÜG), das mit 1. Jänner 1948 in Kraft trat, beschlossen worden war. Das Dezemberheft wird über den Festakt berichten.

Die Fachartikel dieser Ausgabe beziehen sich auf aktuelle Themen der sozialen Krankenversicherung. Mag. Gregor Mandlz (HVB) befasst sich mit dem Finanzierungs-Sicherungs-Beitrag, den der Hauptverband im Namen der Krankenversicherungsträger für die Jahre 2004 bis 2006 mit vertriebsberechtigten Unternehmen von Medikamenten abzurechnen hat. Da einige Unternehmen die Bezahlung verweigerten, brachte der Hauptverband eine Musterklage ein. Im Berufungsverfahren wurde ein Antrag an den VfGH gestellt, die rechtlichen Grundlagen zu überprüfen. Das Erkenntnis hat aber wegen des im November 2008 abgeschlossenen Rahmen-Pharmavertrages, in dem die Zahlung vereinbart wurde, nur mehr klarstellenden Charakter.

Das VU Call/Recall Einladesystem zur neuen Vorsorgeuntersuchung, die auf einer Einigung zwischen Gesundheitsministerium, Ärztekammer und Hauptverband im November 2004 beruht, wird von DI Gerald Brunner und Mag. Markus Peitl (beide WGKK) nach drei Jahren und sechs Einladekampagnen evaluiert. Bislang folgten über 100.000 Versicherte, die einer Risikogruppe angehören, einer Einladung.

Prof. Dr. Guido Offermanns (Univ. Klagenfurt) diskutiert in seinem Beitrag die Vor- und Nachteile sowie die Wirkmächtigkeit von Gesundheitszielen, die auch in der aktuellen 15a-Vereinbarung (B-VG) zwischen Bund und Ländern für die Jahre 2008 bis 2013 zu finden sind und worin zu einer Orientierung für die Bundesländer sog. Rahmen-Gesundheitsziele nach Public-Health-Grundsätzen niedergelegt sind. Einer seiner Schlüsse: Gesundheitsförderung und Prävention müssen zunehmend als gleichberechtigte Versorgungsbereiche in den Mittelpunkt gerückt werden.

Dr. Wilhelm Donner

Zuletzt aktualisiert am 28. Februar 2022