Der Autor:
Dr. Wilhelm Donner
ist Chefredakteur der Sozialen Sicherheit im
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.
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E-Medikation und das, was darunter zu verstehen ist, wird eine unumgängliche Notwendigkeit, um mit steigender Lebenserwartung, und damit in Folge erhöhten Verordnungsdichte verschiedener Medikationen in unterschiedlichen Einrichtungen, breitenwirksam und effizient umgehen zu können. Mag. Michael Bauer (SVC) führt in das Thema ein, definiert es in seiner Funktion sowie im Umfang und berichtet über den Entwicklungsstand in den drei österreichischen Pilotregionen Oberösterreich, Tirol und Wien. Das Ergebnis einer Salzburger Studie, wonach in über 30 Prozent der Fälle inadäquate Arzneien identifiziert wurden, zwingt einem das Handeln auf.
Ein Team aus drei Primarii PVA-eigener Rehab-Zentren (Univ. Doz. Dr. Robert Kurz, Prof. Dr. Herbert Laimer, Doz. DDr. Manfred Wonisch) und Chefarzt Prof. Dr. Rudolf Müller von der Pensionsversicherungsanstalt bereiten erstmals und umfassend die Geschichte der kardiologischen Rehabilitation in Österreich auf und gehen dabei von der Infrastruktur der entsprechenden Sonderkrankenanstalten aus. Die Erfolge dieser Maßnahmenbündel sind messbar: Während in den Anfängen – 1982 ging das erste ambulante Zentrum in Betrieb – die Wiedereingliederungsrate ins Berufsleben nach Herzinfarkt bei unter 30 Prozent betrug, liegt sie heute zwischen 60 und 80 Prozent.
Die Ökonomin Mag. Christine Mayrhuber (WIFO) nimmt sich der nicht einfachen Vergleichsmöglichkeiten von Erfassungskonzepten bei den Altersaufwendungen im europäischen Raum an. Vor allem aus der ersten Säule, den gesetzlich geregelten Pensionen, lassen sich Zielsetzungen der dahinter stehenden Wohlfahrtsmodelle erkennen, die auf unterschiedliche Sozialstaatstraditionen verweisen. So spricht man z.B. in Österreich von einem teuren Pensionssystem, das bei näherer Betrachtung der zweiten Säule, den Betriebspensionen, durchaus relativiert werden muss.
Schließlich trägt Dr. Manfred Gründler sog. „Pensionsrechtssplitter“ zusammen und legt den Finger auf Anwendungsprobleme, die aus dem Zusammenwirken von ASVG und APG (Allgemeines Pensionsgesetz) in konkreten Pensionsfällen resultieren. Bei Ersatzzeiten, Schulzeitennachkauf, Selbstversicherung und der Parallelrechnung tun sich Interpretationsspielräume auf, die – aus legistischem Zeitdruck entstanden – auf Dauer aus rechtsstaatlicher Perspektive problematisch werden könnten.
Dr. Wilhelm Donner