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50 Jahre Krankenversicherung für Bäuerinnen und Bauern


Dir.-Rat Dr. Georg SchwarzDer Autor:

Dr. Georg Schwarz


ist Leiter der Abteilung Allgemeine Verwaltung in der Sozialversicherungsanstalt der Bauern.


KURZFASSUNG


Was heute selbstverständlich ist, nämlich einen Arzt, ein Spital aufzusuchen und Medikamente, Heilbehelfe in der Apotheke oder beim Bandagisten zu besorgen und sich außer der Bezahlung der Rezeptgebühren oder einer Kostenbeteiligung nicht um die Verrechnung der tatsächlichen Kosten kümmern zu müssen, gibt es für Bauern seit 50 Jahren. Im Jahr 1965 wurde die Krankenversicherung für die bäuerliche Bevölkerung eingeführt.

 

Gab es mit dem Krankenversicherungsgesetz für Arbeiter 1889 eine gesetzliche Krankenversicherung, auch die Meisterkrankenkassen gab es bereits seit 1907, Angestellte kamen 1926 in den Schutz der Krankenversicherung. Einen Sozialschutz für Bauern gab es erstmalig seit 1929, allerdings nur in der Unfallversicherung.

 

Das Sozialsystem in Österreich hat sich bedarfsorientiert entwickelt. Nicht alle Berufsgruppen fanden gleichzeitig Auf- und Annahme in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Im bäuerlichen Bereich war der Vorbehalt gegenüber einer staatlichen Krankenversorgung besonders groß. Nach dem zweiten Weltkrieg und in der Zeit des beginnenden Wirtschaftsaufschwungs änderte sich die Grundeinstellung langsam. Es begann ein Strukturwandel in der Landwirtschaft, der sukzessive zu einem Arbeitskräftemangel auf den Höfen führte. Zudem erkannten auch die Bauern, dass unselbstständig Erwerbstätige in der Landwirtschaft sehr wohl bereits über eine eigene Kranken- und Pensionsversicherung verfügten.

 

Die frühen 60-er Jahre des vorigen Jahrhunderts waren noch nicht reif für eine eigene gesetzliche bäuerliche Krankenversicherung. Wenige Bauern versicherten sich und ihre Familie zwar privat, das konnten sich aber nur wenige leisten. Andere sahen in der freiwilligen Versicherung bei Landwirtschaftskrankenkassen einen Ausweg, bei der die Landarbeiter versichert waren. Generell waren aber die Vorbehalte gegenüber einer staatlichen Gesundheitsversorgung sehr groß.

 

Viel Überzeugung und Mut notwendig

So bedurfte es vorausschauender Agrar- und Sozialpolitiker, um die Bauern von einem Krankenversicherungsschutz zu überzeugen. ÖKR Alois Scheibenreif und Dr. Johann Haider waren zwei von ihnen. Die Altersvorsorge im bäuerlichen Bereich war mit der landwirtschaftlichen Zuschussrente 1958 neu entstanden. Die Übergeber hatten damit endlich einen zwar bescheidenen, aber doch fixen monatlichen Geldbetrag zur persönlichen Verwendung in Händen. Ungelöst blieb jedoch die Frage sozialer Absicherung bei Krankheit. Auch den politisch Verantwortlichen war klar, der Weg in einen funktionierenden Krankenversicherungsschutz war notwendig. Studien über den schlechten Gesundheitszustand der ohnehin schwer arbeitenden Bauern sowie insbesondere der bäuerlichen Jugend belegten dies eindrücklich.

 

Tauziehen um die Finanzierung

Die konkrete Ausgestaltung einer gesetzlichen Krankenversicherung für Bauern war dann in den 60-er Jahren des vorigen Jahrhunderts Bestandteil einer für Österreich typischen politischen Diskussion zwischen ÖVP und SPÖ. Und, wie erwähnt, lehnten viele Bauern, aber auch die Ärzte die geplante Versicherung ab. Auf der anderen Seite kam die Finanzierung der Bauern-Krankenversicherung von Anbeginn an ohne Zuschüsse des Bundes nicht aus. Letztlich konnte aber ein Einvernehmen erzielt werden, dass es den Bauern nicht möglich sei, den zusätzlichen Aufwand für eine Krankenversicherung auf ihre Produkte und so auf die Konsumenten zu überwälzen.

 

Bauern-Krankenversicherung minimiert finanziellen Druck bei Krankheit

Arztbesuch, Spitalsaufenthalte, Medikamente, Heilbehelfe und Gesundheitsfürsorge waren also ab dem Jahr 1966 Leistungen der Bauernkrankenkasse. Und das nicht nur für den versicherten Betriebsführer, sondern auch für mitversicherte Ehegatten und die Kinder. Eine entscheidende Frage war die Krankenversicherung für die ältere Generation, nämlich die Übergeber. Zuschussrentner und deren Ehepartner waren mit dem Wirksamwerden der Bauern-Krankenversicherung ebenfalls in den Schutz der bäuerlichen Krankenversicherung eingebunden, und das zu einem günstigen Beitrag. Mit dieser Maßnahme waren ab nun die Jüngeren, die Übernehmer, von der oft finanziell schwer zu tragenden Finanzierungverpflichtung der Gesundheitskosten für die ältere Generation befreit.

 

Die Bauern-Krankenversicherung wies beim Entstehen drei wichtige Unterschiede zur Krankenversicherung der Unselbstständigen auf: Zum einen wurde auf den Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit und damit auf die Krankengeldleistung verzichtet. Gleiches galt zum anderen auch für das Wochengeld bei Mutterschaft. Und drittens haben die Versicherten zu allen Leistungen einen Selbstbehalt zu bezahlen. Waren die ersten zwei Punkte der Notwendigkeit eines niedrigeren Beitragssatzes geschuldet, ist der Selbstbehalt ein aus der bisherigen völligen Alleinverantwortung für die persönlichen Gesundheitsleistungen abgeleitetes Element der Eigenverantwortung, das zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit den Sozialversicherungsleistungen beiträgt.

 

Die massiven Vorbehalte der Bauern verstummten sehr bald nach dem 1. April 1966, als die ersten Leistungen ausbezahlt wurden. Schnell erkannten auch die bisherigen Zweifler, dass das neue System funktionierte. Ohne niedrigeren Beitragssatz und damit auch niedrigeren Beiträgen wäre die Einführung der Pflichtversicherung bereits am Widerstand aus den eigenen Reihen der Bauernschaft gescheitert. Die großen Bewährungsproben hatte die Bauernkrankenkasse noch vor sich. Organisatorisch zur neuen Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) gemeinsam mit der Unfall- und Pensionsversicherung im Jahr 1974 vereint, gelang es 1975 nach zehn Jahren Verhandlungen einen Gesamtvertrag mit den Ärzten zu erreichen.

 

Weiterentwicklung des Leistungsrechts

Gesellschaftliche Entwicklungen, aber auch die spezifischen Bedürfnisse in der Landwirtschaft machten in den vergangenen Jahren zahlreiche Schritte notwendig, um das bäuerliche Leistungsrecht an jenes anderer Berufsgruppen heranzuführen. Wochengeld für Bäuerinnen, Karenzgeld in Form der Teilzeitbeihilfe bis hin zum Kinderbetreuungsgeld für alle Mütter, aber auch eine Krankenversicherung für die Bäuerin – analog zur Bäuerinnenpensionsversicherung – verdeutlichte auch das geänderte Rollenbild der Frauen im bäuerlichen Leben. Heute werden rund 37.400 Betriebe von Frauen geführt.

 

Die größte Herausforderung für die Bauern-Krankenversicherung war zweifellos der Umstieg auf das Krankenscheinsystem beim Arztbesuch. Erhebliche Proteste der Ärzte begleiteten diesen Schritt. Die bisherige Vorfinanzierung der Arzthonorare durch die bäuerlichen Versicherten entfiel und der 20-prozentige Selbstbehalt wurde durch einen Pauschalbetrag ersetzt. Der Umstieg auf den Krankenschein erleichterte zweifellos den nächsten Schritt zur e-card ab 2005.

 

Innovationen für die finanzielle Stabilität

Seit 2001 war die SVB Mitglied im Ausgleichsfonds der KV-Träger, über den anstelle des entfallenden Bundesbeitrages finanzielle Belastungen ausgeglichen wurden. Diese Zahlungen sicherten der bäuerlichen Krankenversicherung ihre Existenz. Mit 2004 wurde die SVB durch ein VfGH-Erkenntnis aus diesem Fonds ausgeschlossen und saß mit einem großen Schuldenberg alleine da. Bald wurde positiv bilanziert und das sukzessive Abtragen der Altschulden war Ergebnis eines einschneidenden Maßnahmenbündels, welches die Versicherten belastete, das Unternehmen SVB neu aufstellte und Platz für Innovationen schaffte. Das Ziel: Mit den Mehrerträgen aus versicherungsrechtlichen Änderungen und den Erlösen aus Immobilienverkäufen die Verbindlichkeiten der Bauern-Krankenversicherung rasch zu minimieren.

 

Heute betreibt die SVB mit der SVA der gew. Wirtschaft, der BVA und der VAEB eine ausgelagerte Gesellschaft, die Back-Office Bereiche wie Einkauf, Druckerei, Facility Management, aber auch den Rechenzentrumsbetrieb gemeinsam kostengünstiger erledigt. Alle noch im SVB-Eigentum stehenden Bürogebäude wurden verkauft und zurückgemietet. Dies brachte notwendige Finanzmittel und ermöglicht eine flexible Büroraumlösung nach aktuellem Bedarf, auch im Hinblick auf den Strukturwandel in der Landwirtschaft und seine Auswirkungen auf die gesamte Verwaltungsstruktur der SVB. Die Gesundheitseinrichtungen wurden teilprivatisiert, die SVB ist mit 26 Prozent an Rehabilitationszentren beteiligt. Damit können die Häuser medizinisch auf dem neuesten Stand wirtschaftlich am Markt mithalten und bleiben auf der anderen Seite für die bäuerliche Versicherten und ihre gesundheitlichen Bedürfnisse erhalten. Die Folgen des VfGH-Erkenntnis waren ein enormer Innovationsschub im Unternehmen, beitragsseitig bedeuteten sie aber ein Angleichen des Beitragssatzes der KV an jenen anderer Berufsgruppen. Für die politisch Verantwortlichen bestand ab nun die Herausforderung, das Leistungsrecht der Bauern-Krankenversicherung ebenfalls, trotz ständigem Blick auf deren schwierige finanzielle Lage, an jenes der anderen Berufsgruppen heranzuführen und dabei Bauernspezifika nicht zu übersehen.

 

Neue Leistungen und neue Führungsspitze

Das Wochengeld wurde verdoppelt, die Kostenbeteiligung bei Heilbehelfen und Hilfsmittel auf 10 % gesenkt, Kinder weitgehend vom Kostenanteil ausgenommen und schließlich galt es, eine spezifische Lösung als Äquivalent für das Krankengeld im unselbstständigen Bereich zu finden. Dies gelang mit den Maschinenringen über die soziale und pauschale Betriebshilfe. Das Ziel ist bei beiden: Bei Ausfall des Betriebsführers bzw. bestimmter Angehöriger durch Krankheit, aber auch weitere Einsatzgründe, wie z.B. Rehab-Aufenthalt, finanzielle Unterstützung für den Einsatz einer Betriebshilfe zu gewähren. Dies garantiert eine schnelle Unterstützung für den Betrieb. Der Strukturwandel der Landwirtschaft ist, auch wenn er durch begleitende agrarpolitische Maßnahmen verlangsamt wurde, ein nicht wegzuleugnender Faktor. Daher ist auch die heutige Ausrichtung in Bezug auf Weiterentwicklung der sozialen Absicherung eine andere als noch in vergangenen Jahrzehnten. Neue Schwerpunkte liegen in einer bauernspezifischen Prävention und einer laufenden Verbesserung und Aktualisierung der zahlreichen SVB-Gesundheitsangebote sowie – ganz aktuell – bei der sozialrechtlichen Umsetzung der Einheitswert-Hauptfeststellung.

 

SVB setzt auf bauernspezifische Gesundheitsangebote

Das Programm der SVB-Gesundheitsaktionen wird ständig evaluiert, nachjustiert und erweitert. Ernährung, Bewegung und Stressbewältigung sind wichtige Themen der Gesundheitsförderung. Ein besonderes Augenmerk gilt Kindern und Jugendlichen. Bei dieser Zielgruppe geht es um Ernährung und Bewegung, dazu kommen spezielle Zeiterscheinungen, wie Rauchen und Alkohol bzw. auch Lärmbelastung. Aufenthalte für Kinder mit medizinischen Schwerpunkten ergänzen das Vorsorgeprogramm.

 

Heute steht die Bauern-Krankenversicherung erfolgreich da. Sie ist eine der wenigen Krankenversicherungen, die finanzielle Überschüsse aufweist. Diese sind aber nicht Selbstzweck, sondern dienen dazu, die Leistungen auch bei einem Fortschreiten des Strukturwandels weiter sicherzustellen. Dazu kommt, dass aktuelle Überschüsse zur Finanzierung der defizitären bäuerlichen Unfallversicherung benötigt werden. Eine Lösung dieser Situation durch ein verändertes Leistungsrecht der Unfallversicherung ist nämlich trotz intensivem Bemühen seit 2010 bis heute nicht geglückt.

 

Die Bauern-Krankenversicherung hat den Bauern seit 1966 die existenzbedrohenden Sorgen bei schwerer Erkrankung genommen. Die Absenkung der Selbstbehalte trug den überproportional steigenden Gesundheitskosten Rechnung, ohne die Funktion der Selbstbehalte aufzugeben.

 

Die SVB stellt sich der Herausforderung „Strukturwandel“ auch mit dem Bestreben nach einer sparsamen, kostengünstigen und effizienten Verwaltung. Das setzt voraus, Bestehendes ständig zu hinterfragen, um nicht in einer Starre zu verharren. Eine wendige und innovative Verwaltung setzt heute Effizienzpotenziale auf verschiedenen Ebenen frei, ohne die Kernaufgaben, wie Versichertenberatung und Information zu vernachlässigen.

 

Die SVB ist als Unternehmen um Kommunikation mit dem Versicherten in allen Belangen der Sozialversicherung bemüht. Hier wird der Vorteil der Wahrnehmung aller Zweige der Sozialversicherung aus einer Hand sichtbar und für die Versicherten spürbar. Das schafft Kundenbeziehung und Vertrauen und damit auch in hohem Ausmaß Zufriedenheit mit den Leistungen der bäuerlichen Sozialversicherung. Die Kundenbefragungen des Hauptverbandes der österr. SV-Träger belegen, dass diese Bemühungen auch von den Versicherten wahrgenommen und anerkannt werden.

 

Bewährtes fortführen und laufend weiterentwickeln

Die SVB versucht beides zu verbinden: Beständigkeit und Verlässlichkeit, wenn es um Gesundheitsleistungen für Bauern geht, und auch Effizienz sowie zeitgemäßes Auftreten in der Begegnung mit den Versicherten, die als Kunden gesehen werden. Es ist allen Verantwortungsträgern im Verlauf der 50-jährigen Geschichte für ihren Mut, ihre Verantwortungsbereitschaft und Durchsetzungskraft zu gratulieren, ein System sozialer Sicherheit für eine schwer arbeitende Berufsgruppe geschaffen zu haben, deren Leistungsportfolio an jenes der anderen Berufsgruppen heranreicht und insbesondere dessen Funktionalität und Finanzierung nachhaltig abgesichert ist.



Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020