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Editorial Februar 2019


Dr. Wilhelm Donner

Der Autor:
Dr. Wilhelm Donner
 
ist Chefredakteur der Sozialen Sicherheit im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger



EDITORIAL

Die Februar-Ausgabe der Sozialen Sicherheit ist der Reform der österreichischen Sozialversicherung durch das SV-OG und den personenbezogenen statistischen Daten gewidmet.

Im aktuellen Berichtsteil wird über die am 19. Jänner stattgefundene Eröffnung der zweiten Primärversorgungseinheit in St. Pölten berichtet. In der Wiener GKK wurde das zehnjährige Jubiläum der von den KV-Trägern regelmäßig vorgenommenen Vertragspartner-Analyse begangen, bei dem auch ein gegenseitiger Informations- und Erfahrungsaustausch neben dem Benchmarking stattfand. Eine Veranstaltung, jedoch auf Basis lebhafter Diskussion, wurde im Hauptverband ausgerichtet und zwar, wie die Wahl der Patienten bezüglich Kassen- oder Vertragsarzt, aber auch deren strukturelle Unterschiede gestaltet sind. Ein Kurzbericht über Behindertensport schließt diesen Teil ab.

Wie im Februar eines jeden Jahres bringt die Soziale Sicherheit auch heuer wieder die personenbezogenen statistischen Daten des vergangenen Jahres zum Stichtag 1. Juli 2018. Die beiden HVB-Autorinnen Gerlinde Korn und Mag. Beate Schmotzer veröffentlichen in ihrem Beitrag die Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse und Beschäftigten in Österreich, die Zahl der Pensionsbezieher und Mehrfachbezüge an Pensionen sowie die Quote der Erwerbsverhältnisse sämtlicher Erwerbstätigen (inkl. Selbständige und Bauern). Dr. Josef Souhrada und Mag. Beate Glück (beide Hauptverband) bringen in ihrem juristischen Fachartikel „Dachverband statt Hauptverband“ erste Anmerkungen zur neuen Organisation der Sozialversicherung, im Besonderen des Hauptverbandes im SV-OG. Dabei wird sogleich einleitend festgestellt, dass sich an der Rechtsbasis des Verbandes, seiner Stellung als Körperschaft öffentlichen Rechts usw. nichts ändert und der Verband als juristische Person bestehen bleibt. Dieser Umstand ist bezüglich allfälliger Rechtswirkungen nicht unerheblich. Der Artikel geht detailgenau all jene Fundstellen und Bestimmungen durch, in denen Änderungen bzw. Konstanten bei den Aufgaben der neuen Organisationsform aufgespürt wurden.

Abschließend gibt DI Markus Frühwirth (Hauptverband) eine Art Zwischenbilanz nach der Inbetriebnahme und den Beginn der ersten Abrechnungsperiode der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM),wodurch bestehende Meldeprozesse ersetzt wurden.


Dr. Wilhelm Donner





Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020