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70 Jahre Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger

Am 1. Jänner 1948 nahm der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger seine Tätigkeit auf. Er war aus jener Arbeitsgemeinschaft der Sozialversicherungsträger entstanden, die unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg aus der Initiative von Johann Schorsch entstanden war. Die Geburtsurkunde des Hauptverbandes ist das Sozialversicherungs-Überleitungsgesetz vom 12. Juni 1947.

Erster Präsident des Hauptverbandes war der Präsident des Österreichischen Gewerkschaftsbundes Johann Böhm.

Der Autor:
Dr. Guenther Steiner
ist Politikwissenschafter und Historiker am Institut für österreichische Geschichtsforschung der Universität Wien.


Die Gründung

Der Hauptverband als Dachverband aller Sozialversicherungsträger war gewissermaßen ein Gegengewicht zur berufsständischen Organisation der Sozialversicherung. Erster Präsident des Hauptverbandes war der Präsident des Österreichischen Gewerkschaftsbundes Johann Böhm. Erster leitender Angestellter, erst 1967 erhielt er den Titel Generaldirektor, wurde Reinhold Melas. Johann Böhm sprach anlässlich der Konstituierung des Vorstands des Hauptverbandes davon, dass damit die Demokratisierung der Sozialversicherung abgeschlossen sei.

Der Sitz

Der Hauptverband war damals noch so etwas wie ein „Familienbetrieb“, untergebracht im Turmzimmer der Wiener Gebietskrankenkasse. Mit 1. Juli 1948 übersiedelte er in die Räume der ehemaligen Innungskrankenkasse der Fleischer in der Hegelgasse. Damals hatte er 16 Mitarbeiter. Nach zwei weiteren Standorten wurde der Hauptverband am 1. Oktober 1970 in der Traungasse 14–16 im dritten Wiener Gemeindebezirk erstmals sein eigener Hausherr. Am 28. Juli 1978 bezog der Hauptverband offiziell seinen Sitz in der Kundmanngasse 21 im dritten Wiener Gemeindebezirk. „Das neue Haus ist für mich noch mehr, es ist auch Symbol für das, was sonst alles im Hauptverband in seinen dreißig Jahren für die österreichische Sozialversicherung aufgebaut worden ist“, sagte Sozialminister Gerhard Weißenberg, davor selbst Präsident des Hauptverbandes, bei der Eröffnung.

Die Aufgaben

Die Aufgaben des Hauptverbandes definierte das Sozialversicherungs-Überleitungsgesetz wie folgt(§ 9 SV-ÜG):

(2) Dem Hauptverband obliegt es, die allgemeinen Interessen der Sozialversicherung wahrzunehmen und die Träger der Sozialversicherung(den Verband der Meisterkrankenkassen) in gemeinsamen Angelegenheiten zu vertreten.
(3) Ihm obliegt insbesondere a) die Entwicklung der Sozialversicherung in ihren Beziehungen zur Volkswirtschaft ständig zu überwachen und Anträge zu stellen, die zur Erhaltung der dauernden Leistungsfähigkeit der Sozialversicherung ohne Überlastung der Volkswirtschaft erforderlich erscheinen; b) in wichtigen und grundsätzlichen Fragen der Sozialversicherung Gutachten zu erstatten; c) für alle Sozialversicherungsträger (den Verband der Meisterkrankenkassen) bindende Richtlinien zur Regelung der dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Verhältnisse der Sozialversicherungsbediensteten aufzustellen; d) Einrichtungen zur fachlichen Schulung der Sozialversicherungsbediensteten zu schaffen; e) eine Fachzeitschrift herauszugeben; f) im Einvernehmen mit den in Betracht kommenden Versicherungsträgern (dem Verband der Meisterkrankenkassen) gemeinsame Einrichtungen zur zweckmäßigen Ausnützung und wirtschaftlichen Betriebsführung der den angeschlossenen Versicherungsträgern (dem Verband der Meisterkrankenkassen) gehörigen Krankenhäuser, Heilanstalten, Erholungs- und Genesungsheime und ähnlichen Einrichtungen sowie eine gemeinsame Einrichtung für die Retaxierung von Rezepten zu schaffen; g) die Statistik der Sozialversicherung nach den Weisungen des Bundesministeriums für soziale Verwaltung zu besorgen; h) den Versicherungsträgern Rechtsschutz in Streitfällen, die für die Sozialversicherung von grundsätzlichem Interesse sind, zu gewähren; i) Erhebungen, Umfragen, Enqueten und dgl. in Angelegenheiten der Sozialversicherung, ferner Tagungen (Kongresse) und Fachausstellungen zu veranstalten sowie die Sozialversicherung gegenüber ähnlichen ausländischen Einrichtungen zu vertreten.

Die Aufgaben des Hauptverbandes sind seither um einiges komplexer geworden. Mit dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) erhielt der Hauptverband die Ermächtigung zum Vertragsabschluss mit Vertragspartnern, davor war dies jedem Sozialversicherungsträger überlassen, ob er den Hauptverband damit ermächtigte.

Die Organisation

Die Verwaltungskörper des Hauptverbandes waren der Vorstand und der Überwachungsausschuss sowie überdies Sektionsausschüsse a) für die Träger der Krankenversicherung mit Ausnahme der Landwirtschaftskrankenkassen, der Meisterkrankenkassen und der Krankenversicherungsanstalt der Bundesangestellten, b) für die Landwirtschaftskrankenkassen, c) für die Träger der Unfallversicherung, d) für die Träger der Invaliden-, Angestellten(Pensions)- und knappschaftlichen Rentenversicherung. Eine erste wesentliche Reform im Sinn der Straffung der Organisation erfolgte mit der 52. ASVG Novelle, die am 1. Jänner 1994 in Kraft trat. Aus der Hauptversammlung wurde die Verbandskonferenz. Das geschäftsführende Organ war der Verbandsvorstand. Die weiteren Organe waren das Verbandspräsidium und die Kontrollversammlung. Als Beratungsorgan der Selbstverwaltung des Hauptverbandes wurde zur administrativen Unterstützung der Verbandskonferenz die Konferenz der leitenden Angestellten geschaffen. Entscheidender jedoch war jene Organisationsreform, die am 1. September 2001 in Kraft trat. Charakteristische Elemente dieser Reform waren die rotierende Präsidentschaft der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter und die mit einer Generalkompetenz ausgestattete Geschäftsführung. Mit dem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz vom 10. Dezember 2004 entstand schließlich die heutige Struktur des Hauptverbandes. Seine Gremien sind die Trägerkonferenz als rechtsetzendes und kontrollierendes Organ und der Verbandsvorstand, dem die Generalkompetenz für alle Aufgaben, die nicht in den Bereich der Trägerkonferenz fallen, zukommt.

Internationales

Auch die internationale Bühne betrat der Hauptverband bereits im Jahr 1946 wieder. Während der Jahre von 1967 bis 1972 stellte er mit Reinhold Melas den Präsidenten der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS). Seit dem Jahr 1996 ist der Hauptverband auch Mitglied der ESIP (EuropeanSocial Insurance Platform), einer Kooperationsplattform der Sozialversicherungsträger in Europa. Im Februar 2016 wurde die Europavertretung der österreichischen Sozialversicherung in Brüssel eröffnet.

Der Hauptverband und das ASVG

Eine entscheidende Rolle kam dem Hauptverband bei der Schaffung des zentralen Sozialversicherungsgesetzes in der Zweiten Republik, des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, zu. Der Büroentwurf aus dem Hauptverband wurde zur wesentlichen Basis für das Gesetz. Unter dem Dach des Hauptverbandes berieten die Experten der Sozialversicherung die verschiedenen Vorschläge und leiteten sie an das Ministerium weiter. „Die Sozialversicherung machen wir, hier!“ war das Credo von Reinhold Melas. Für den Hauptverband von entscheidender Bedeutung war von Anfang an die Selbstverwaltung der Sozialversicherung aus Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer.

Krankenversicherung

Ein frühzeitiger Mahner war der Hauptverband bezüglich der Finanzierung der Krankenversicherung. Er war auch skeptisch gegenüber jener Lösung, die im ASVG festgeschrieben wurde. Er bemängelte, dass der erwarteten Erhöhung der Ausgaben durch die Leistungsverbesserungen sowie durch zusätzliche 500 Kassenärzte-Stellen, den Übergang zu einem Einzelhonorierungssystem, die Einführung des Wahlarztsystems für alle und die Neuregelung der Verpflegskosten für die Krankenanstalten kaum erwartbare Einnahmensteigerungen gegenüberstehen würden. Auch kritisierte er das Fehlen einer finanziellen Vorausberechnung in der Krankenversicherung. Eng mit der Frage der Finanzierung der Krankenversicherung hängt eine wesentliche Aufgabe des Hauptverbandes zusammen, die Verhandlungen mit den Vertragspartnern, vor allem den Ärzten. Bereits im Jahr 1947, also noch vor der Gründung des Hauptverbandes, war ein erster Vertrag mit den Ärztevertretern geschlossen worden. Der Ausgleichsfonds der Krankenkassen, wie er im Jahr 1960 ins Gesetz kam, war vom Hauptverband vorgezeichnet worden. Zur Errichtung eines Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds (KRAZAF) und zur Neuregelung der Finanzierung, wie sie der Hauptverband in einer Denkschrift skizziert hatte, kam es schließlich im Jahr 1978. Im Gesundheitsreformgesetz aus dem Jahr 2013 (BGBl. I 81/2013) wurden dem Hauptverband die Unterstützung und Mitwirkung beim Vollzug der Vereinbarungen der „Zielsteuerung-Gesundheit“, „insbesondere durch die Erstellung trägerübergreifender Statistiken, die Erarbeitung und Überlassung standardisierter Datengrundlagen, die Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern der Sozialversicherung und den Betrieb einer Pseudonymisierungsstelle“, übertragen.

Pensionsversicherung

Die Daten und Berechnungen des Hauptverbandes lieferten die Basis für die Festsetzung der Richtzahl und des Anpassungsfaktors nach dem Pensionsanpassungsgesetz (PAG) aus dem Jahr 1965, einem Meilenstein der Pensionsversicherung. Ebenso gab er Durchführungsempfehlungen für dieses Gesetz heraus. Schon zuvor hatte der Hauptverband die Daten für die Valorisierung der Pensionen im Rahmender 8. ASVG-Novelle aus dem Jahr 1960 erarbeitet. Heute gehört die Errichtung und Führung des Pensionskontos nach den Bestimmungen des Allgemeinen Pensionsgesetzes zu den Aufgaben des Hauptverbandes.

Elektronische Datenverarbeitung

Mitte der 1960er Jahre war der Hauptverband auch ein Pionier in der elektronischen Datenverarbeitung. Die einheitliche zehnstellige Versichertennummer, wie wir sie heute kennen, stammte vom Versicherungsmathematiker des Hauptverbandes, seinem späteren Generaldirektor Univ.-Prof. Dr. Karl-Heinz Wolff. Mit der 56. ASVG-Novelle wurde der Hauptverband beauftragt, für den gesamten Bereich der Sozialversicherung ein elektronisches Verwaltungssystem aufzubauen. Dafür wurde im Jahr 2001 die SVC als Tochter des Hauptverbandes gegründet. Die Einführung der e-card wurde, sowohl was den rechtlichen Rahmen und die Verhandlungen mit den Vertragspartnern betrifft als auch hinsichtlich der Umsetzung, wesentlich vom Hauptverband gestaltet. Unzweifelhaft war der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ein ganz wesentlicher Akteur in der österreichischen Sozialversicherung. In seinen Anfängen war der Hauptverband auch ein wesentlicher Gestalter der Grundlagen der Sozialversicherung der Zweiten Republik. Er selbst hatte seine Wurzeln in der Überzeugung, dass die einzelnen Sozialversicherungsträger ein gemeinsames Dach brauchen. Nicht nur in der Integration der verschiedenen Sozialversicherungsträger leistet der Hauptverband seit siebzig Jahren wesentliche Arbeit, sondern auch in der Zusammenarbeit mit den Vertragspartnern und als Berater und Gestalter für die Sozialpolitik Österreichs. Seine Kraft bezog der Hauptverband auch immer aus Unabhängigkeit und Integrationskraft in der Selbstverwaltung.


Die Präsidenten
1949–1959 Johann Böhm
1959–1968 Friedrich Hillegeist
1968–1976 Gerhard Weißenberg
1976–1984 Franz Millendorfer
1984–1988 Adolf Czettel
1989–1990 Rudolf Sametz
1991–1997 Richard Leutner
1997–2001 Hans Sallmutter
2001–2005 alternierend: Herwig Frad und Martin Gleitsmann

Die Vorsitzenden des Verbandsvorstands
2005–2009 Erich Laminger
2009–2014 Hans Jörg Schelling
2014–2015 Peter McDonald
2015–2017 Ulrike Rabmer-Koller
2017–2019 Alexander Biach


Die Generaldirektoren (leitenden Angestellten) des Hauptverbandes
1949–1970 Reinhold Melas
1971–1989 Alois Dragaschnig
1989–1991 Karl-Heinz Wolff
1991–2001 Walter Geppert
2002–2013 Josef Kandlhofer (2002–2005 Sprecher der Geschäftsführung)
2013–2019 Josef Probst

Zuletzt aktualisiert am 14. Dezember 2021