Alle österreichischen Sozialversicherungsträger gehören dem Dachverband der Sozialversicherungsträger an. Der Dachverband folgt damit dem bis 31.12.2019 bestehenden Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.
Der Aufgabenbereich des Dachverbandes ist gesetzlich geregelt und entspricht weitgehend den bisherigen Aufgaben des Hauptverbandes.
Der Dachverband spielt eine zentrale Rolle bei
- der Beschlussfassung von Richtlinien zur Förderung der Zweckmäßigkeit und Einheitlichkeit der Vollzugspraxis der Sozialversicherungsträger,
- der Koordination der Vollziehungstätigkeit der Sozialversicherungsträger und
- der Wahrnehmung trägerübergreifender Verwaltungsaufgaben im Bereich der Sozialversicherung;
Die Vorbereitung und Erledigung von Aufgaben kann einem oder mehreren Sozialversicherungsträgern übertragen werden.