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Strahlentherapie mit Protonen oder Kohlenstoffionen für Krebspatienten (Hadronentherapie)

Tumorbehandlung


Seit kurzer Zeit ist in Österreich (MedAustron, Wiener Neustadt) die punktförmige Bestrahlung von Tumoren mit Protonen möglich. Eine Behandlung mit Kohlenstoffionen ist ebenfalls geplant.


Diese Therapieform ist nicht für alle Krebsarten geeignet. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger hat mit MedAustron einen Vertrag geschlossen, nach dem die Behandlungskosten für diese ambulante Strahlentherapie von den Krankenkassen für jene Tumorpatienten übernommen werden, die nach derzeitiger Studienlage von einer solchen Therapie profitieren. Dies gilt mit Ausnahme von besonderen Einzelfällen für die Behandlung folgender Erkrankungen:

  • Melanome am Auge, die nicht für Brachytherapie mit Jod- oder Ruthenium-Applikatoren geeignet sind
  • Chordome und Chondrosarkome der Schädelbasis
  • Adenoid-zystische Speicheldrüsenkarzinome, wenn diese nicht operabel sind oder bei Vorliegen von makroskopischen Krankheitsrückständen nach einer Operation
  • Pädiatrische Tumore bei Kindern bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Meningeome, wenn diese neurologische Symptome verursachen und durch neurochirurgische Maßnahmen ein hohes Risiko für zusätzliche Schädigungen zu befürchten ist.

Vor Beginn der Therapie ist die chefärztliche Bewilligung der zuständigen Krankenkasse einzuholen, wofür eine Empfehlung des multidisziplinären Tumorboards jenes Krankenhauses, in dem die Patientin/der Patient bisher behandelt wurde, erforderlich ist.

Ein Antragsformular für die Bewilligung ambulanter Hadronentherapie, welches das Tumorboard verwenden soll, steht unter dem rechts angegebenen Download zur Verfügung.

Versicherte haben der Krankenkasse alle für die Beurteilung der Bewilligung erforderlichen Unterlagen vorzulegen.


Nähere Auskünfte dazu erteilt die zuständige Krankenkasse.

 



Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020