Der Autor:
Dr. Wilhelm Donner
ist Chefredakteur der Sozialen Sicherheit im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.
Liebe Leserinnen und Leser!
Die Oktober-Ausgabe der Fachzeitschrift „Soziale Sicherheit“ widmet sich sehr verschiedenen Aspekten der sozialen Krankenversicherung, aber auch Ansprüche im System der Pensionsversicherung werden thematisiert.
Im aktuellen Teil wird über die Neueröffnung der Primärversorgungseinheit in Wien-Meidling, ein neues Service-Center der NÖGKK mit Zahnambulatorium sowie ein Rehab-Zentrum für Kinder und Jugendliche im oberösterreichischen Rohrbach-Berg, das von einem neuartigen Konzept getragen ist, berichtet. Und Alois Bachmeier wird als neuer Obmann der Wiener Gebietskrankenkasse vorgestellt.
Dagmar Riedl und Mag. Nina Schönfeld erläutern in ihrem Fachbeitrag in der Folge die rechtlichen Grundlagen sowie die Sicherheitsmerkmale der neuen e-card, die ja künftig mit einem Foto ausgestattet sein wird. Beide sind Mitarbeiterinnen der SVC. Es wird dazu auch eine Informationskampagne geben, der Artikel enthält aber jetzt bereits Zahlen über die Kosten der Einführung des Fotos auf der e-card.
In einem weiteren Beitrag über Facetten der Globalisierung in der Medizin gehen Mag Markus Trauner und Mag. Markus Weißenböck von der NÖGKK den Fragen nach der chefärztlichen Bewilligung und Vorabgenehmigung im Kontext der europäischen Rechtsordnung nach. Sie kommen hierbei natürlich auf die EU-Patientenmobilitätsrichtlinie zu sprechen und gehen auf nationale Rechtsvorschriften zur Kostenerstattung ein. Ebenso werden medizinische Notfälle thematisiert sowie auf die Konkurrenz von schulmedizinischen und Außenseitermethoden eingegangen.
Zehn Jahre funktioniert in der NÖGKK das interne Kontrollsystem (IKS) und Mag. Karin Grabner sowie Mag. Thomas Griessenberger beschreiben als Anwender und Mitverantwortliche in der Gebietskrankenkasse dieses System in ihren rechtlichen Anforderungen sowie deren Umsetzung und Wirksamkeit.
Mag. Ingeborg Beck von der Pensionsversicherungsanstalt widmet sich wiederum der Frage, inwieweit Teilzeitbeschäftigung, gering entlohnte Erwerbstätigkeit und Frauen mit Kindererziehungszeiten unabhängig von ihrer faktischen Beitragsleistung bei ihrer künftigen Pensionsleistung erhebliche Nachteile in Kauf nehmen müssen.
Dr. Wilhelm Donner