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Rehabilitation von Abhängigkeitserkrankungen in der Rentenversicherung


Der Autor:

Manfred Glombik
ist freiberuflicher Journalist mit dem Schwerpunkt Rentenversicherung und war bis zu seiner Pensionierung in der gesetzlichen Rentenversicherung in Hannover beschäftigt.


Kurzfassung 

Entwöhnungsbehandlungen bei Abhängigkeitserkrankungen kommen immer dann in Frage, wenn ein zwanghafter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenkonsum mit Verlust der Selbstkontrolle und Unfähigkeit zur Abstinenz vorliegt. Sie sind ebenso möglich, wenn Betroffene zunehmend höhere Dosen Alkohol oder andere Suchtmittel zu sich nehmen, um die gewünschte Wirkung zu erzielen. Auch wenn Alkohol oder andere Suchtmittel trotz schädlicher Folgen für den Körper, die Psyche oder das beruflich-soziale Umfeld konsumiert werden, kann eine Entwöhnungsbehandlung durchgeführt werden.

Rehabilitation stellt hier bei Abhängigkeitserkrankungen den koordinierenden Einsatz medizinischer, sozialer, beruflicher, pädagogischer und technischer Maßnahmen sowie Einflussnahmen auf das physische und soziale Umfeld zur Funktionsverbesserung, zum Erreichen einer größtmöglichen Eigenaktivität und zur weitestgehenden Partizipation in allen Lebensbereichen dar.

Die Rehabilitation ist neben der materiellen Sicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung wesentlicher Bestandteil der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Ziel der Rehabilitation ist die Erhaltung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit der Versicherten. Dazu erbringen die Träger der Rentenversicherung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Die Rentenversicherung hat im Jahre 2018 insgesamt mehr als eine Million medizinische Rehabilitationen erbracht – im Bereich medizinischer Rehabilitationen Abhängigkeitskranker sind es rund 43.000 Leistungen.

 

Was ist Sucht?

Sucht ist eine psychische oder eine Verhaltensstörung, die durch den Konsum psychotroper Substanzen mit verursacht ist. Unter diesen Stoffen versteht man alle Stoffe und Mittel, die aufgrund ihrer chemischen Natur Strukturen oder Funktionen im lebenden Organismus verändern, wobei sich diese Veränderungen insbesondere in den Sinnesempfindungen, in der Stimmungslage, im Bewusstsein oder in anderen psychischen Bereichen oder im Verhalten bemerkbar machen.

Die nicht-substanzgebundenen Süchte wie Glückspielsucht werden zwar ebenfalls als Verhaltensstörung klassifiziert, jedoch nicht als „Sucht“, sondern ebenso wie Pyromanie und Kleptomanie als „abnorme Gewohnheiten und Störungen der Impulskontrolle“.

Nach dem für das Recht der Krankenversicherung einschlägigen Krankheitsbegriff ist Krankheit ein regelwidriges, vom Leitbild des gesunden Menschen abweichender Körper- oder Geisteszustand, der der ärztlichen Behandlung bedarf oder den Betroffenen arbeitsunfähig macht. Behandlungsbedürftigkeit liegt vor, wenn ein regelwidriger Zustand ohne ärztliche Hilfe nicht mit Aussicht auf Erfolg behoben werden kann oder wenn eine ärztliche Behandlung erforderlich ist, um Schmerzen oder sonstige Beschwerden zu lindern.

Zur präventiven Bekämpfung drohender Sucht von Kindern und Jugendlichen obliegt den öffentlichen Jugendhilfeträgern die Verpflichtung, Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes bereitzustellen, die junge Menschen befähigen sollen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Ebenso sollen die Maßnahmen Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor suchtgefährdenden Einflüssen zu schützen und darüber hinaus sollen auch den erziehenden Erwachsenen selbst zur Vermeidung eigenen suchtbegünstigenden Verhaltens Angebote der Familienbildung zur Verfügung stehen. Damit wird eine Sonderrolle der sozialen und öffentlichen Jugendhilfe deutlich. Nicht zu vergessen ist hier die schwierige Situation von Kindern mit einem suchtkranken Elternteil. Die Kinder sind hier zu ermutigen, Hilfe anzunehmen.

Die Menschen, die sich wegen einer Abhängigkeitserkrankung in eine medizinische Rehabilitation begeben, sind oft schwer krank und haben meist schon einen langen Leidensweg hinter sich. Das Rehabilitationsziel ist dann die Abstinenz. Sie hat körperliche und seelische Störungen weitgehend zu beheben und auszugleichen. Dazu sind positive Auswirkungen auf die Gesellschaft und Familien, insbesondere Kinder zu erzielen. Auch auf Beruf, Zugang zum Arbeitsmarkt und Sicherheit am Arbeitsplatz.

Der menschliche Körper hat ein großes Potential, Schäden zu reparieren. Dazu ist es aber wichtig, die Substanzzufuhr zu stoppen. Insbesondere Hirnstrukturen können nicht wiederhergestellt werden, wenn die Substanz weiter konsumiert wird.

 

Ausblick

Die medizinische Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung steht immer wieder vor Herausforderungen: Veränderungen im Gesundheitssystem, demografischer Wandel und vieles mehr.

Eine Rehabilitation Abhängigkeitskranker kostet im Durchschnitt rund 10.000 Euro. Das ist im Vergleich zu einer Rehabilitation mit einer anderen Indikation das Dreifache, denn die Rehabilitation Abhängigkeitskranker ist mindestens dreimal so lang wie eine Rehabilitation in der Regel von drei Wochen. Doch alle Leistungen der Rentenversicherung sind hier an Lebenslagen und Bedürfnissen angepasst und greifen bei Bedarf ineinander.

Denn Gesundheit ist das höchste Gut einer Gesellschaft und hat entscheidenden Einfluss auf das Wirtschaftswachstum. Denn Schätzungen zeigen, dass bis zu 50 Prozent der Gesundheit durch eigenes Gesundheitsverhalten und Lebensstil beeinflusst werden.

Insbesondere Präventionsmaßnahmen und Rehabilitationen sollen die Gesundheit und damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gesellschaft sicherstellen. Hier lohnt sich also auch eine Rehabilitation.

Die Rehabilitation der Rentenversicherung ist und bleibt in diesem Zusammenhang ein unverzichtbarer Pfeiler in unserem System der sozialen Sicherung. Die Inhalte und Konzepte sind so der medizinischen Entwicklung und an die Veränderungen im Berufsleben und in der Arbeitswelt immer wieder anzupassen.

Die Träger der Rentenversicherung müssen auch in Zukunft ihre Strukturverantwortung gestaltend wahrnehmen und sich besonders den Themen widmen, die zur Weiterentwicklung der Rehabilitation beitragen.





Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020