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Erklärung der BVAEB zur Barrierefreiheit

Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) bekennt sich zur Barrierefreiheit im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) in der geltenden Fassung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und zum barrierefreien Zugang von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1).


Barrierefreiheit von Websites und Anwendungen

Die digitale Barrierefreiheit sichert den Zugang und die Nutzung von online verfügbaren Inhalten für Menschen mit Behinderungen. Die BVAEB verbessert kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle Besucher ihrer Web-Angebote und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.

Die BVAEB-Website und Anwendungen sind mit ihren Inhalten gemäß der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte - WCAG 2.1" der Konformitätsstufe AA sowie dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Die aus technischen Gründen aktuell nicht barrierefrei ausgestalteten Inhalte unserer Website sind nachfolgend gelistet.

a) Unvereinbarkeit

Auf einzelnen Seiten wird HTML verwendet, um Inhalt zu formatieren. Damit wird das WCAG- Erfolgskriterium 1.3.1. (Info und Beziehungen) nicht erfüllt. Im eingesetzten CMS-System und dem dort verfügbaren Editor werden bestimmte Elemente (z.B. Spaltenbreite von Tabellen) über "inline" Style-Informationen formatiert. In Bereichen, in denen diese Formatierungen mit vertretbarem technischem Aufwand ersetzbar sind, werden diese durch entsprechende CSS-Regeln (Cascading Stylesheets) ersetzt.

Das WCAG Kriterium 1.4.3. Kontrast (Minimum) ist teilweise nicht erfüllt. Aus diesem Grund stellen wir einen Hochkontrast-Modus zur Verfügung, der mit Klick auf das Icon im Header-Bereich aktiviert werden kann WAI-Icon.

b) Unverhältnismäßige Belastung

Einige vorhandene PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nur teilweise erfüllt. Die Adaption sämtlicher bestehender Applikationen und Anwendungen zur Umstellung auf den aktuellen Stand der Barrierefreiheit wäre mit einem unverhältnismäßigen technischen Aufwand verbunden. Bei Neuentwicklungen und geplanten Erweiterungen an bestehenden Applikationen wird auf den derzeit gültigen Standard erweitert.

Für einige aufgezeichnete Videos fehlt der Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen. WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) und WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) sind daher nicht erfüllt. Eine Behebung dieser beiden Kriterien stellt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar. Bei der Erstellung von neuen Videos werden Untertitel eingespielt.

c) Inhalte von Dritten:

Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich der BVAEB liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Bitte kontaktieren Sie uns, falls Sie auf ein Problem stoßen, das in dieser Liste nicht aufgeführt ist.

Kompatibilität mit Browsern und
unterstützenden Technologien

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den aktuellen Versionen nachfolgender Browsern kompatibel ist:

  • Google Chrome
  • Firefox 
  • Microsoft Edge 
  • Safari

Technologien

Die Barrierefreiheit dieser Website ist verbunden mit der Installation der folgenden Technologien:

  • HTML
  • WAI-ARIA 
  • CSS
  • Javascript

Bewertungsmethoden

Die Bewertung wird intern und extern nach empfohlenen Standards durchgeführt.

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Sollten Barrieren auftreten, die Sie an der Nutzung der BVAEB-Websites behindern und hier nicht angeführt sind, so ersuchen wir Sie um Meldung über das unten angeführte Formular.

Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Seite oder des Dokuments an.

Kontaktformular zur Meldung von Barrieren 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle 

Websites der BVAEB

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Websites www.bvaeb.at, www.bvaeb-ambulatorien.at, www.rz-engelsbad.at, www.tz-buchenberg.at, www.gz-sitzenberg.at, www.tz-rosalienhof.at, www.ge-josefhof.at, www.ge-badhofgastein.at, www.rz-austria.atwww.tz-justuspark.at sowie www.ge-badschallerbach.at.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form einer standardisierten Überprüfung nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im September 2022. 

Die Erklärung wurde zuletzt am 4. Dezember 2024 aktualisiert.