Wochengeld können Frauen erhalten, die wegen einer Geburt vorübergehend nicht mehr beschäftigt werden. Das Wochengeld soll das ausfallende Gehalt ersetzen, damit sie während der Zeit des Mutterschutzes keinen finanziellen Schaden erleiden.
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Werdende Mütter dürfen ab dem Beginn der achten Woche (= Beginn des Mutterschutzes) vor der voraussichtlichen Entbindung nicht mehr beschäftigt werden. Um in dieser Zeit keinen finanziellen Schaden zu erleiden, erhalten Sie von uns ein Wochengeld, das den entfallenden Nettolohn zur Gänze ersetzen soll.
Frauen, die während einer gesetzlichen Elternkarenz neuerlich schwanger werden und kein Kinderbetreuungsgeld mehr beziehen, haben Anspruch auf Sonderwochengeld. Hier finden Sie Informationen zum Sonderwochengeld.
- Anspruch
Wochengeld erhalten ausschließlich weibliche Versicherte, die einen Verdienstentgang erleiden:
- Berufstätige Frauen mit einer Pflichtversicherung in der Krankenversicherung (z. B. Arbeiterinnen, Angestellte, Vertragsbedienstete)
- Bezieherinnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (z. B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe)
- Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld, wenn sie beim aktuellen Kinderbetreuungsgeldbezug bereits Wochengeldanspruch hatten
- Dienstnehmerinnen mit mehreren geringfügigen Beschäftigungen
- Selbstversicherte bei geringfügiger Beschäftigung
- Freie Dienstnehmerinnen mit einer Pflichtversicherung in der Krankenversicherung
- Dauer
Das Wochengeld gebührt
- für die letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung
- für den Tag der Entbindung
- für die ersten acht Wochen nach der Entbindung bzw.
- bei Mehrlings-, Früh- oder Kaiserschnittgeburten für zwölf Wochen nach der Entbindung
Eine Fachärztin bzw. ein Facharzt für Frauenheilkunde oder Innere Medizin kann Sie bei bestimmten medizinischen Gründen vorzeitig freistellen (in besonderen Fällen auch das Arbeitsinspektorat oder die Amtsärztin bzw. der Amtsarzt). In diesem vorzeitigen Mutterschutz haben Sie bereits ab dem Ausstellungsdatum des Freistellungszeugnisses Anspruch auf Wochengeld.
- Höhe
Grundlage für die Berechnung des Wochengeldes ist der Nettoarbeitsverdienst aus den letzten drei Kalendermonaten vor Beginn des Mutterschutzes. Hier finden Sie Details zur Berechnung des Wochengelds.
Haben Sie vorher Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen, erhalten Sie den bisherigen Betrag plus einen Zuschlag von 80 Prozent.
Wenn Sie Kinderbetreuungsgeld beziehen, erhalten Sie ein tägliches Wochengeld in der Höhe des täglichen Kinderbetreuungsgeldes, sofern Sie vor dem aktuellen Kinderbetreuungsgeld Wochengeld bezogen haben.
Selbstversicherte bei geringfügiger Beschäftigung erhalten einen festen Betrag als tägliches Wochengeld von derzeit EUR 11,35.
- Auszahlung
Bitte schicken Sie folgende Unterlagen zu Beginn des Mutterschutzes an die ÖGK (siehe Kontakt):
- ärztliche Bestätigung des voraussichtlichen Geburtstermins
- wenn Sie berufstätig sind: Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld (diese schickt Ihre Dienstgeberin oder Ihr Dienstgeber an die ÖGK)
Hier finden Sie Informationen zur Arbeits- und Entgeltbestätigung für Dienstgeber. - bei vorzeitigem Beschäftigungsverbot schicken Sie uns bitte das fachärztliche Zeugnis einer Fachärztin bzw. eines Facharztes für Frauenheilkunde oder Innere Medizin oder das ärztliche Zeugnis der Amtsärztin bzw. des Amtsarztes oder eines Arbeitsinspektorats
- Ihre Bankverbindung (IBAN)
Das Wochengeld wird ab Beginn des Mutterschutzes alle vier Wochen im Nachhinein ausbezahlt. Bitte beachten Sie den zusätzlichen Bankweg.
Beispiel
Beginn Mutterschutz: 14.10.2021 + 28 Tage Auszahlung: 10.11.2021 + Bankweg - Häufige Fragen (FAQ)
- Wie wird das Wochengeld errechnet?
Es wird der Nettoarbeitsverdienst aus den letzten drei vollen Kalendermonaten vor Beginn des Mutterschutzes herangezogen. Anteilige Sonderzahlungen werden hinzugezählt.
Von dem auf diese Weise erhöhten Nettoarbeitslohn wird der Tagesdurchschnitt errechnet. Dieser Tagesdurchschnitt gebührt als tägliches Wochengeld.
Links
- www.arbeitsinspektion.gv.at
Informationen zum Arbeitsinspektorat