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Siegfried Marcus-Straße 5

7000 Eisenstadt

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Kempfstraße 8

9021 Klagenfurt am Wörthersee

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Rückfragen zum Wiedereingliederungsgeld

Nach längerer Krankheit ist die Rückkehr in den beruflichen Alltag oft problematisch. Da kann es helfen, schrittweise und sanft wieder in den Arbeitsprozess einzusteigen.

Dafür gibt es die Wiedereingliederungsteilzeit und das von der Krankenversicherung bezahlte Wiedereingliederungsgeld.

Basis dieser Leistung ist eine einvernehmlich getroffene Vereinbarung zwischen Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer und Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber sowie ein Wiedereingliederungsplan. Der Medizinische Dienst der ÖGK muss die medizinische Zweckmäßigkeit bestätigen.


Bitte sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrer Dienstgeberin oder Ihrem Dienstgeber: Die schriftliche Vereinbarung und der Wiedereingliederungsplan sind die Grundlage für alle weiteren Schritte!