Wer seinen Beruf aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls vorübergehend nicht ausüben kann, ist im Krankenstand. Diese „Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit“ stellt die behandelnde Ärztin oder der Arzt fest. Wer im Krankenstand ist, hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.
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- Krankmeldung
Der Krankenstand beginnt mit dem Tag der Krankmeldung durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt. Handelt es sich dabei um einen Vertragspartner der ÖGK („Kassenarzt“) wird die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) von diesem informiert.
Wenn Sie eine Wahlärztin oder ein Wahlarzt krankschreibt, müssen Sie die schriftliche Bestätigung des Krankenstands selbst an eine Kundenservicestelle der ÖGK übermitteln.
Die Wahlarzt-Krankmeldung ist erst gültig, wenn sie von der ÖGK anerkannt wurde.
Soll die Krankmeldung mehr als einen Tag rückwirkend erstellt werden, ist eine Anerkennung durch den Medizinischen Dienst der ÖGK erforderlich.
Eine stationäre Aufnahme in einem Krankenhaus oder einer Kur-, Erholungs- oder Reha-Einrichtung führt automatisch zu einer Krankmeldung. Sind Sie nach der Entlassung weiter arbeitsunfähig, müssen Sie sich unverzüglich bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt krankmelden. Dies gilt auch dann, wenn Sie unmittelbar vor einem solchen Aufenthalt bereits krank geschrieben waren.
- In manchen Fällen kann die Krankschreibung auch durch die Krankenanstalt erfolgen. Bei Unklarheiten erkundigen Sie sich bitte im Zuge der Entlassung beim Personal vor Ort.
- Bei einer ambulanten Krankenhausbehandlung gilt die ausgestellte Ambulanzkarte nicht als Krankmeldung
Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, unverzüglich Ihren Dienstgeber über den Krankenstand zu informieren! Oder informieren Sie das Arbeitsmarktservice (AMS), wenn Sie eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung beziehen.
Sollten Sie im Urlaub oder Ausland erkranken, sind ebenfalls eine ärztliche Bestätigung und eine Information des Dienstgebers notwendig. Hier finden Sie Informationen zum Krankenstand im Urlaub.
- Im Krankenstand
Verhalten
Während des Krankenstands müssen Sie die ärztlichen Anordnungen befolgen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Bettruhe, wenn diese verordnet wurde
- Einhalten der Ausgehzeiten, die auf der Krankmeldung vermerkt wurden. Die Ausgehzeiten sind unter anderem für Arztbesuche, Termine für Therapien und unbedingt notwendige Einkäufe (z. B. Lebensmittel) gedacht.
- Einnahme der Medikamente, die verordnet wurden
Die ÖGK kann durch Hausbesuche überprüfen, ob Sie sich an die Anordnungen halten und ob Ihre Krankmeldung berechtigt ist. Hier finden Sie Details zum Krankenbesuchsdienst.
Ortswechsel
Sie befinden sich im Krankenstand und möchten Ihren Aufenthaltsort ändern:
- Ändert sich Ihr Aufenthaltsort innerhalb von Österreich?
Teilen Sie uns bitte vorher die genaue Adresse telefonisch oder schriftlich (Brief, E‑Mail) mit. - Möchten Sie Österreich verlassen?
Dann müssen Sie vorher unsere Zustimmung einholen.
Sie können Ihren Antrag persönlich oder per Post an eine unserer Kundenservicestellen richten.
Rechtsgrundlagen: § 64 Abs. 4 und 5 der Krankenordnung
Krankenstandsbestätigung
Ihr Dienstgeber kann nach angemessener Zeit wiederholt eine Krankenstandsbestätigung verlangen. Auf dem Serviceportal Meine ÖGK können Sie die Krankenstandsbestätigung ausdrucken. Oder Sie wenden sich an die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt.
- Gesundmeldung
Sie können Ihren Krankenstand auf folgende Arten beenden:
- Ihre Ärztin oder Ihr Arzt meldet Sie gesund.
- Sie melden sich selbst gesund und geben uns Ihre Daten und den Arbeitsbeginn bekannt:
- Im Online-Formular Gesundmeldung
oder - Per E-Mail, Post, telefonisch oder persönlich.
- Im Online-Formular Gesundmeldung
- Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist der Krankenbesuchsdienst?
Die ÖGK überprüft, ob sich versicherte Patientinnen und Patienten während des Krankenstands an ärztliche Anordnungen und die Krankenordnung halten. Dafür gibt es eigene Krankenbesucher, die sich mit ihrem Dienstausweis legitimieren. Sie überprüfen z. B., ob sich Patienten an ärztliche Anordnungen (z. B. Bettruhe), Ausgehzeiten oder die Krankenordnung halten.
Der Krankenbesucher ist berechtigt, die Versicherten an ihrer Wohnung aufzusuchen und Fragen zu stellen. Halten sich die Versicherten nicht an die Regeln, sind Sanktionen möglich – bis hin zur Streichung des Krankengelds. Der Krankenbesuchsdienst der ÖGK trägt dazu bei, Missbrauch beim Krankenstand zu verhindern. Alle Krankenbesucher sind selbstverständlich zu Verschwiegenheit verpflichtet.
- Wie funktioniert eine Krankmeldung im Urlaub?
Geben Sie einen Krankenstand während des Urlaubes unverzüglich Ihrem Dienstgeber bekannt. Wenn ein Krankenstand länger als drei Tage dauert, wird laut Arbeitsrecht ein Urlaub unterbrochen. Die Tage, an denen Sie krank sind, gehen dadurch nicht zu Lasten Ihres Urlaubskontos. Diese Regelung gilt jedoch erst ab dem Tag, an dem der Krankenstand ärztlich bestätigt wird.
Eine Krankmeldung muss unbedingt am Urlaubsort durchgeführt werden. Sie kann nicht (nachträglich) durch die Hausärztin oder den Hausarzt erfolgen. Die Bestätigung über Ihre Arbeitsunfähigkeit muss inhaltlich alle Merkmale einer österreichischen Krankmeldung aufweisen:
- persönliche Daten (Name, Geburtsdatum)
- Beginn und Ende des Krankenstandes
- Diagnose, die zum Krankenstand geführt hat
- Stampiglie der behandelnden Ärztin bzw. des behandelnden Arztes
- Datum der Ausstellung
Anhand der vorgelegten Unterlagen entscheidet die ÖGK über die Anerkennung des Krankenstandes. Im Einzelfall benötigen wir auch Behandlungsnachweise.
Hier finden Sie Details zu Versicherungsschutz im Ausland.