Psychotherapie soll dazu beitragen, psychische Störungen mit Krankheitswert zu lindern oder zu heilen, zum Beispiel Depressionen, Angststörungen und Suchterkrankungen.
Psychotherapie
Psychotherapie
soll ich mich
wenden?
Wählen Sie
Ihre Region
Österreichische
Gesundheitskasse (ÖGK)
Burgenland
Rückfragen zur Psychotherapie
Österreichische
Gesundheitskasse (ÖGK)
Kärnten
Rückfragen zur Psychotherapie
Österreichische
Gesundheitskasse (ÖGK)
Niederösterreich
Rückfragen zur Psychotherapie
Österreichische
Gesundheitskasse (ÖGK)
Oberösterreich
Rückfragen zur Psychotherapie
Österreichische
Gesundheitskasse (ÖGK)
Salzburg
Rückfragen zur Psychotherapie
Österreichische
Gesundheitskasse (ÖGK)
Steiermark
Rückfragen zur Psychotherapie
Österreichische
Gesundheitskasse (ÖGK)
Tirol
Rückfragen zur Psychotherapie
Österreichische
Gesundheitskasse (ÖGK)
Vorarlberg
Rückfragen zur Psychotherapie
Österreichische
Gesundheitskasse (ÖGK)
Wien
Rückfragen zur Psychotherapie
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat in den vergangenen Jahren das Angebot für kostenlose Psychotherapie laufend erweitert und bietet nunmehr eine flächendeckende Versorgung der Versicherten und deren anspruchsberechtigten Angehörigen an.
Wenn die Psychotherapie bei einem Vertragspartner der ÖGK erfolgt und alle Voraussetzungen vorliegen, übernimmt die ÖGK die Kosten. Hier finden Sie eine Liste der Vertragspartnerinnen und Vertragspartner für Psychotherapie, die auch die Kontakte der jeweiligen Clearingstellen beinhaltet.
Sie können sich für eine Psychotherapie durch eine freiberufliche Psychotherapeutin oder einen freiberuflichen Psychotherapeuten entscheiden. Ist diese Person in der Psychotherapeutenliste des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz eingetragen, leistet die ÖGK einen Kostenzuschuss.
- Bewilligung
Ab der 11. Sitzung ist eine Bewilligung notwendig.
- Voraussetzungen und Behandlung
Für eine Psychotherapie müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die psychische Störung ist als Krankheit anzusehen.
Keine Kosten übernimmt die ÖGK beispielsweise für Beratungen bei Schul-, Familien- und Berufsproblemen. - Vor der zweiten psychotherapeutischen Behandlung (Sitzung) ist eine ärztliche Untersuchung notwendig. Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt bestätigt diese auf dem bei ihr oder ihm aufliegenden Formular. Bringen Sie diese Bestätigung Ihrer Therapeutin bzw. Ihrem Therapeuten.
Kostenübernahme
Wenn die Psychotherapie bei einem Vertragspartner erfolgt, übernimmt die ÖGK die Kosten.
- Die psychische Störung ist als Krankheit anzusehen.
- Kostenzuschuss
Freiberuflich tätige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben mit der ÖGK keinen Vertrag abgeschlossen. Sie können die Höhe ihrer Honorare (Preise) für die Psychotherapie frei bestimmen.
Sie müssen die Rechnung selbst bezahlen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie einen Kostenzuschuss.
Sie benötigen dafür:
- das Formular Kostenzuschuss beantragen
- die bezahlte Honorarnote (Original oder Duplikat) mit
- detaillierten Angaben zu den erbrachten Leistungen (Behandlungsdaten, Behandlungsdauer, Diagnose)
- den persönlichen Daten der Patientin bzw. des Patienten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer)
- Stempel der Leistungserbringerin bzw. des Leistungserbringers
- den Zahlungsnachweis
- bei Barzahlung: Zahlungsvermerk auf der Honorarnote
- bei Zahlung mit Erlagschein: Einzahlungsabschnitt (Original oder Kopie)
- bei elektronischer Bezahlung: Nachweis der Abbuchung (z.B. Protokollauszug, Bankauszug)
Der Kostenzuschuss ist ein fixer Tarif, der im Anhang 7 der Satzung festgelegt ist.
- das Formular Kostenzuschuss beantragen
Dateien
- Psychotherapie Vertragspartner (PDF, 257 KB)
Liste der ÖGK Vertragspartnerinnen und Vertragspartner für Psychotherapie
Links
- psychotherapie.ehealth.gv.at/
Österreichweit nach Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten suchen.