Als größter österreichischer Krankenversicherungsträger sorgen wir mit unseren Aufgaben und Leistungen für über sieben Millionen Versicherte. Was alles in unser Leistungsspektrum fällt, erfahren Sie hier.
Aufgaben und Leistungen der ÖGK
Wir sind die größte gesetzliche Krankenversicherung Österreichs. Wir kümmern uns um 7,6 Millionen Menschen. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz – kurz ASVG.
Mit uns sind Sie sicher versorgt – in jeder Phase Ihres Lebens.
- Sicher versorgt
Wir schützen im Krankheitsfall und helfen unseren Versicherten, wieder gesund zu werden. Wir unterstützen Sie aber auch dabei, gesund zu bleiben und gesund zu leben. Ebenso sind wir in der Schwangerschaft eine verlässliche und kompetente Partnerin.
- Leistungen der ÖGK
Zu unseren Leistungen gehören
- Sachleistungen, zum Beispiel ärztliche Hilfe, Medikamente, Spitalsbehandlung, medizinische Hauskrankenpflege, Hilfsmittel, Krankentransporte, Vorsorgeangebote
- Geldleistungen, zum Beispiel Krankengeld, Wochengeld, Wiedereingliederungsgeld, Rehabilitationsgeld.
- Melde-Versicherung-Beitrag
Eine weitere Aufgabe der ÖGK ist das Melde-, Versicherungs- und Beitragswesen. Das bedeutet:
- die Entgegennahme der An- und Abmeldungen der Pflichtversicherten
- die Feststellung der Versicherungspflicht sowie
- die Berechnung und Einhebung der Beiträge
zur Pflichtversicherung in allen Versicherungszweigen.
Wir heben auch die Beiträge für alle anderen Sozialversicherungsträger und andere Organisationen ein, zum Beispiel Beiträge zur Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung sowie Umlagen wie zum Beispiel die Arbeiterkammerumlage. Diese Beitragseinnahmen werden dann an die jeweiligen Organisationen abgeführt. Lediglich Ihr Krankenversicherungsbeitrag bleibt bei uns. Diese Beiträge, sprich Geldmittel, werden für Leistungen aufgebracht und kommen somit wieder Ihnen zugute.
Hier finden Sie Informationen zu den Themen Beschäftigung und Beitrag.- Häufige Fragen (FAQ)
- Was sind Pflichtleistungen?
Die meisten Leistungen der Krankenversicherung sind Pflichtleistungen. Auf diese Leistungen haben unsere Versicherten einen gesetzlichen Anspruch. Pflichtleistungen sind zum Beispiel die Krankenbehandlung, die Spitalspflege oder das Krankengeld.
- Was sind freiwillige Leistungen?
Auf freiwillige Leistungen haben unsere Versicherten keinen Rechtsanspruch.
Über die Gewährung von freiwilligen Leistungen haben wir unter Rücksichtnahme auf Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Freiwillige Leistungen sind zum Beispiel Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit.
- Was sind Pflichtaufgaben?
Abgesehen von den Pflichtleistungen und freiwilligen Leistungen gibt es auch Pflichtaufgaben auf deren Gewährung aber kein individueller Leistungsanspruch der Versicherten besteht. Ein Beispiel sind medizinische Maßnahmen der Rehabilitation.
- Was sind Sachleistungen?
Sachleistungen sind Leistungen, die Sie durch Vertragspartnerinnen und Vertragspartner erhalten. Das sind Personen oder Einrichtungen, die einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben, zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser, Optikerinnen und Optiker und so weiter. Auch unsere Gesundheitszentren erbringen Sachleistungen.
Diese Sachleistungen verrechnen wir mit unseren Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern. Sie müssen in der Regel nichts extra bezahlen, ausgenommen Selbstbehalte und Privatleistungen, die nicht im Leistungskatalog der ÖGK enthalten sind.
Unter Sachleistungen fallen auch Kostenersätze, zum Beispiel Kostenerstattung nach einer Behandlung durch eine Wahlärztin oder einen Wahlarzt.
- Was sind Geldleistungen?
Geldleistungen sind Leistungen, die wir nur in Form von Geld erbringen. Sie ersetzen Ihr Einkommen teilweise, wenn es ausfällt. Geldleistungen sind zum Beispiel das Krankengeld oder Wochengeld.