Der logopädisch-phoniatrisch-audiologische Dienst umfasst die eigenverantwortliche logopädische Befunderhebung und Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Hörstörungen sowie audiometrische Untersuchungen nach ärztlicher oder zahnärztlicher Anordnung.
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Logopädische Behandlungen können Sie sowohl bei unseren Vertragspartnern als auch bei Wahllogopädinnen bzw. -Wahllogopäden in Anspruch nehmen.
Die Vertragspartner haben mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) einen Vertrag abgeschlossen. Die Honorare für Vertragsleistungen werden direkt mit uns verrechnet. Hier finden Sie eine Liste der Vertragspartnerinnen und Vertragspartner für Logopädie.
Wahllogopädinnen und Wahllogopäden haben keinen Vertrag mit der ÖGK abgeschlossen und können die Höhe ihrer Preise für die erbrachten Leistungen frei bestimmen.
Sie werden als Privatpatientin bzw. Privatpatient behandelt und müssen die Rechnung selbst bezahlen. Nach Vorlage der bezahlten Honorarnote und der bewilligten Verordnung erhalten Sie einen Teil der Kosten zurück.
- Verordnung
Für eine logopädische Behandlung benötigen Sie eine Verordnung (Zuweisung)
- der Ärztin bzw. des Arztes für Allgemeinmedizin
- der Fachärztin bzw. des Facharztes für Neurologie
- der Fachärztin bzw. des Facharztes für Kinder- und Jugendheilkunde
- der Fachärztin bzw. des Facharztes für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
- der Fachärztin bzw. des Facharztes für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten
- der Fachabteilung des Krankenhauses
Die Entscheidung, ob Sie eine logopädische Behandlung benötigen, trifft Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt.- Bewilligung
Eine Bewilligung ist bis auf Weiteres nicht notwendig!
- Behandlung
Logopädische Behandlungen bei einem Vertragspartner sind für Sie kostenlos. Voraussetzung ist die Vorlage der Verordnung bei der Vertragspartnerin oder beim Vertragspartner. Die Honorare für Vertragsleistungen werden direkt mit uns verrechnet.
Wahllogopädinnen und Wahllogopäden haben keinen Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse. Sie müssen das Honorar für die Behandlungen zunächst selbst bezahlen und können dann um Kostenerstattung ansuchen.
Halten Sie bitte die vereinbarten Behandlungstermine genau ein. Für versäumte Termine übernimmt die ÖGK keine Kosten.
- Kostenerstattung
Sie benötigen dafür:
- das Service Rechnung einreichen
- Geben Sie dort Ihre Bankverbindung an (IBAN und BIC)
- die Verordnung
- die bezahlte Honorarnote (Original oder Duplikat) mit
- detaillierten Angaben zu den erbrachten Leistungen (Behandlungsdaten, Behandlungsdauer, Diagnose)
- den persönlichen Daten der Patientin bzw. des Patienten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer)
- Stempel der Leistungserbringerin bzw. des Leistungserbringers
- den Zahlungsnachweis
- bei Barzahlung: Zahlungsvermerk auf der Honorarnote
- bei Zahlung mit Erlagschein: Einzahlungsabschnitt (Original oder Kopie)
- bei elektronischer Bezahlung: Nachweis der Abbuchung (z.B. Protokollauszug, Bankauszug)
Die Kostenerstattung beträgt 80 Prozent jenes Tarifes, den die ÖGK einer Vertragslogopädin bzw. einem Vertragslogopäden für dieselbe Leistung bezahlt. Die aktuellen Erstattungssätze finden Sie hier (PDF, 213 KB).
- das Service Rechnung einreichen
Dateien
- Logopädie Vertragspartner (PDF, 397 KB)
Liste der ÖGK Vertragspartnerinnen und Vertragspartner für Logopädie
- Kostenerstattungslisten (PDF, 213 KB)
Liste der Tarife für die Kostenerstattung für Logopädie
- Wahllogopäden (PDF, 1 MB)
Liste der Wahllogopäden für die eine Kostenerstattung gewährt wird