Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen helfen dabei, die Gesundheit der werdenden Mutter und ihres Kindes zu schützen. Die rasche Erkennung und Behandlung möglicher Krankheiten ist wesentliche Aufgabe der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen.
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Der Eltern-Kind-Pass (vormals Mutter-Kind-Pass) gibt alle wichtigen medizinischen Ergebnisse während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindes wieder. Sie erhalten den Eltern-Kind-Pass von Ihrer Fachärztin oder Ihrem Facharzt für Gynäkologie (Frauenheilkunde).
- Kosten
Eine Vielzahl der im Eltern-Kind-Pass vorgesehenen Untersuchungen sind bei Vertragsärztinnen und Vertragsärzten der Krankenversicherungen kostenlos. Den Eltern-Kind-Pass erhalten alle schwangeren Frauen mit Wohnsitz in Österreich.
Auch Personen (mit Hauptwohnsitz in Österreich), die nicht versichert sind und für die auch als Angehörige kein Anspruch besteht, können sich kostenlos im Rahmen des Eltern-Kind-Passes untersuchen lassen.
- Nutzen
Im Eltern-Kind-Pass wird der ärztlich bestätigte voraussichtliche Entbindungstermin eingetragen. Diesen benötigen Sie für einen möglichen Bezug von Wochengeld.
Hier finden Sie Informationen zum Wochengeld.
Der Eltern-Kind-Pass dient der Früherkennung und rechtzeitigen Behandlung von Krankheiten und garantiert eine kontinuierliche Betreuung.
Die fristgerechten Nachweise bestimmter Untersuchungen im Eltern-Kind-Pass sind Voraussetzung für den vollen Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld. Nehmen Sie ihn daher immer mit, wenn Sie Angelegenheiten in Zusammenhang mit Mutterschaftsleistungen zu erledigen haben.
Bitte achten Sie darauf, dass die Untersuchungen fristgerecht durchgeführt, eingetragen und von der behandelnden Ärztin bzw. vom behandelnden Arzt auf den hinteren Seiten des Eltern-Kind-Passes bestätigt werden.
Hier finden Sie Informationen zum Kinderbetreuungsgeld.
- Untersuchungsnachweise Eltern-Kind-Pass
Für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes müssen Sie die Nachweise der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen rechtzeitig vorlegen.
Sie können uns dazu Kopien der Seiten mit dem Titel „Zur Vorlage beim zuständigen Krankenversicherungsträger“ an die E-Mail Adresse fam@oegk.at senden. Vergessen Sie bitte nicht, Ihre Versicherungsnummer anzugeben.