Medikamente sind Mittel, die zur Heilung, Linderung oder Vorbeugung von Krankheiten beitragen. Sie können in verschiedenen Formen abgegeben werden, etwa als Tabletten, Tropfen, Cremes etc. Viele Medikamente müssen ärztlich verschrieben werden.
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Für einen Großteil der Medikamente benötigen Sie ein Rezept. Dies ist eine Verschreibung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Diese Regelung dient Ihrer Sicherheit: Medikamente können unerwünschte Nebenwirkungen und Wechselwirkungen haben. Für rezeptfreie Medikamente ist kein ärztliches Rezept notwendig. Im Zweifelsfall fragen Sie in einer Apotheke nach.
- Rezept
Ihre behandelnde Ärztin/ Ihr behandelnder Arzt kann Ihnen rezeptpflichtige Medikamente verschreiben. Sie/Er tut dies entweder in Form eines Papierrezepts oder aber auch elektronisch. In beiden Fällen können Sie das Medikament in der Apotheke abholen und bezahlen dafür die Rezeptgebühr, außer Sie sind von der Rezeptgebühr befreit.
Hier finden Sie mehr Informationen zur Rezeptgebühr.
In manchen Fällen kann es sein, dass Sie ein Privatrezept erhalten, das von Ihnen gezahlt werden muss. Ihrer Ärztin oder Ihr Arzt kann Ihnen im konkreten Fall erklären, warum sie/ er das tut.
- Generika
Generika unterliegen genauso wie das Originalpräparat strengen Richtlinien. In Österreich gibt es für jedes Medikament ein strenges Prüf- und Aufnahmeverfahren, in dem die Wirksamkeit, die Qualität, die Verträglichkeit und die Sicherheit geprüft werden. Ein Generikum muss in der Wirksamkeit und Sicherheit dem Originär entsprechen und einen Nachweis der Gleichwertigkeit erbringen. Generika sind kostengünstige therapeutisch gleichwertige Alternativen zu den Originalprodukten. Somit wird das Gesundheitssystem durch den Einsatz von Generika finanziell entlastet und neue, innovative, teure Therapien können finanziert werden. Da Generika moderner sind, enthalten Sie oft auch keine Zusatzstoffe, sind also zum Beispiel laktosefrei.
- Bewilligung
Für manche Medikamente ist eine Bewilligung der Krankenversicherung notwendig. Entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, dass Sie ein bewilligungspflichtiges Medikament brauchen, holen alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte und jene Wahlärztinnen und Wahlärzte, die ein vollständiges Rezepturrecht haben, die notwendige Bewilligung für Sie ein. Sie müssen also keine Wege für Medikamenten-Bewilligungen auf sich nehmen. Wenn Ihre Wahlärztin bzw. Wahlarzt Sie darauf hinweist, dass eine Bewilligung nötig ist, wenden Sie sich bitte an Ihr Kundenservice oder fragen Sie in der Apotheke nach.
- Kostenerstattung
Haben Sie ein Medikament selbst bezahlt, können Sie die Rechnung bei der ÖGK zur Kostenerstattung einreichen. Sie erhalten 80 Prozent der Kosten, die der ÖGK für dieses Heilmittel auf Kassenrezept entstehen würden, abzüglich der Rezeptgebühr. (Das sind nicht 80 Prozent des Rechnungsbetrages.) Das Medikament
- ist grundsätzlich zum Bezug auf Kassenkosten vorgesehen.
Welche Unterlagen müssen Sie für die Kostenerstattung vorlegen?- Rezept (mit Namen und Sozialversicherungsnummer der Patientin bzw. des Patienten, Ausstellungsdatum des Rezeptes, Stempel und Unterschrift der Ärztin bzw. des Arztes)
- Bezugsnachweis (Apothekenstempel und Preisangabe auf dem Rezept oder Apothekenrechnung)
- Bankverbindung
- ist grundsätzlich zum Bezug auf Kassenkosten vorgesehen.
- Häufige Fragen (FAQ)
- Ein Medikament wurde vom Vertragsarzt zur Bewilligung geschickt und abgelehnt, was kann ich tun?
Wird ein Medikament von einer Ärztin bzw. einem Arzt der ÖGK über das elektronische Arzneimittel-Bewilligungs-Service abgelehnt, so erhält die einreichende Ärztin oder der einreichende Arzt dazu immer eine Begründung - zum Beispiel, dass noch eine Dokumentation oder eine Diagnose fehlt. Ihre Ärztin/ Ihr Arzt kann diese geforderten Informationen auch elektronisch nachreichen oder den Fall telefonisch abklären.
- Ich habe ein Rezept von einer Wahlärztin bzw. einem Wahlarzt bekommen, das noch bewilligt werden muss, wie funktioniert das?
Das Rezept kann per Post übermittelt, oder persönlich vorbeigebracht werden falls eine Bewilligung erforderlich ist. Sonst können Sie direkt damit in die Apotheke gehen.
- Was ist ein Wahlarzt?
Ein Wahlarzt ist ein Arzt, der keinen Vertrag mit der ÖGK hat, den Sie also selbst direkt bezahlen.
- Ich habe ein Rezept von einer Spitalsambulanz bekommen, was muss beachtet werden?
In der Spitalsambulanz wird Ihnen bei Ausstellung des Rezepts mitgeteilt, ob Sie noch eine Bewilligung bei der ÖGK einholen müssen.
- Gibt es eine Möglichkeit, eine Bewilligung für ein Medikament dauerhaft bzw. für einen längeren Zeitraum zu erhalten?
Für Personen, welche ein bewilligungspflichtiges Medikament für längere Zeit einnehmen müssen, kann die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt eine Langzeitbewilligung auf elektronischem Weg einholen und dieses bei Bedarf elektronisch abbuchen.
- Wo ist die Bewilligung von Medikamenten gesetzlich geregelt?
Mit 01.01.2005 wurde die Abgabe von bewilligungspflichtigen Arzneimitteln gesetzlich neu geregelt. Seit diesem Zeitpunkt muss die verordnende Ärztin bzw. der verordnende Arzt für seine Patienten die Bewilligung einholen. Grundlage für die Bewilligung ist der ebenfalls mit 01.01.2005 in Kraft getretene Erstattungskodex.
Die Medikamente des Erstattungskodex sind in drei Boxen eingeteilt:
- In der Grünen Box befinden sich alle Medikamente, die frei oder mit bestimmten Einschränkungen verschreibbar sind.
- In der Gelben Box sind alle Medikamente, die unter gewissen Bedingungen und entweder nach Bewilligung durch die ÖGK oder unter Anfertigung einer besonderen Dokumentation rezeptiert werden dürfen.
- Alle Medikamente der Roten Box dürfen nur nach Bewilligung durch die ÖGK verordnet werden.
- Was soll mit abgelaufenen Medikamenten gemacht werden?
Bitte werfen Sie diese nicht weg, sondern bringen Sie die Arzneimittel in die nächste Apotheke. Dort werden alle Präparate fachgerecht entsorgt. Die Verpackungen können Sie selbst entsorgen (Altpapier). Gebrauchtes Injektionsmaterial (Spritzen usw.) geben Sie bitte vorher in feste Behälter (Dose oder Schachtel).
- Wann müssen Rezepte eingelöst (in der Apotheke abgeholt) werden?
Kassenrezepte müssen spätestens einen Monat nach der Verordnung (= Rezeptausstellung) eingelöst werden.
- Was ist e-Medikation?
Die e-Medikation ist eine Teilanwendung der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA. Hier werden ärztlich verordnete und sonstige in der Apotheke gekaufte Medikamente und ähnliche Produkte für ein Jahr gespeichert. Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte haben einen raschen Überblick, welche Medikamente an Sie abgegeben wurden. Das soll helfen, unerwünschte Wechselwirkungen bzw. Doppelverschreibungen zu vermeiden.
Hier finden Sie mehr Informationen zum Thema Wechselwirkung
Auf Ihre e-Medikationsliste können nur genau festgelegte „Gesundheitsdienstanbieter“ zugreifen, die Sie aktuell betreuen, z. B. Ärzte und Zahnärzte (mit gesetzlichen Ausnahmen), Spitäler oder Pflegeeinrichtungen. Auch Apotheken haben auf die Liste Zugriff, wenn sie Ihre e-card stecken.
Sie können Ihre e-Medikationsliste in der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) mit ID Austria abrufen.