Für die Anmeldung der Selbstversicherung in der Krankenversicherung für pflegende Angehörige benötigen wir folgende Dokumente:
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Sind seitens der Pensionsversicherungsanstalt noch keine Daten gespeichert, legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:
- Geburtsurkunde der Pflegeperson oder des zu pflegenden Kindes
- Meldezettel der Pflegeperson oder des zu pflegenden Kindes
- Nachweis über die Pflegestufe
- Selbstversicherung in der Krankenversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes:
- Bestätigung vom Finanzamt über die erhöhte Familienbeihilfe
- Unterlagen über eine allfällige Befreiung von der Schulpflicht
Bitte melden Sie uns nach Abschluss der Selbstversicherung alle für die Versicherung bedeutsamen Änderungen innerhalb einer Woche, zum Beispiel: Beginn einer Pflichtversicherung oder Mitversicherung, Änderung von Name oder Wohnadresse.
Beginn
Wurde der Antrag innerhalb von sechs Wochen nach dem Ende einer Versicherung oder Mitversicherung gestellt, beginnt die Selbstversicherung im Anschluss an die Krankenversicherung oder Mitversicherung.
In allen anderen Fällen beginnt die Versicherung mit dem Tag nach der Antragstellung.
Sie erhalten Leistungen mit dem Beginn der Versicherung.
Ende
Bitte senden Sie uns eine Abmeldung von der Selbstversicherung, wenn diese beendet werden soll.
Die Selbstversicherung endet mit dem Wegfall der Voraussetzungen.
Ein neuerlicher Antrag kann jederzeit gestellt werden, wenn die Voraussetzungen wieder vorliegen.
Weiters endet die Selbstversicherung:
- bei Abmeldung von der Selbstversicherung: mit dem Ende des Kalendermonates, in dem die Abmeldung erfolgt.
Sie erhalten Vorsorgeangebote, ärztliche Behandlungen, Spitalsaufenthalte und Medikamente (Sachleistungen).
Leistungen wie Wochengeld oder Krankengeld erhalten Sie nicht (Geldleistungen).
Die Beiträge für diese Selbstversicherung übernimmt zur Gänze der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF).