Viele Ärztinnen und Ärzte haben mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) einen Vertrag abgeschlossen. Ihre Patientinnen und Patienten müssen daher für die meisten Behandlungen nicht bezahlen. Der Schlüssel zur Krankenbehandlung ist die e-card.
Vertragsärzt*innen
Niedergelassene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte arbeiten mit eigener Ordination oder in einer Vertragsgruppenpraxis. Hier finden Sie Listen der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte der ÖGK.
Hinzu kommen Ärztinnen und Ärzte in Primärversorgungseinheiten, Vertragseinrichtungen (Spitalsambulanzen) und in den Gesundheitseinrichtungen der ÖGK.
Ihre Gemeinsamkeit ist: Sie können medizinische Leistungen direkt mit der ÖGK verrechnen. Als Patient oder Patientin müssen Sie daher nichts extra bezahlen, wenn Sie bei der ÖGK versichert sind und die e-card vorweisen.
Nehmen Sie immer Ihre e-card mit!
In manchen Fällen brauchen Sie zusätzlich eine Überweisung. Hier finden Sie Details zur Überweisung.
Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt keinen Vertrag mit der ÖGK hat, müssen Sie die Rechnung für die Behandlung zunächst selbst bezahlen. Hier erhalten Sie Informationen zu Wahlärztinnen und Wahlärzten.
- Anzahl von Arztbesuchen
Innerhalb eines Kalendervierteljahrs (Quartale: Jänner bis März, April bis Juni, Juli bis September, Oktober bis Dezember) können ohne Überweisung aufgesucht werden:
- eine Vertragsärztin bzw. ein Vertragsarzt für Allgemeinmedizin
- eine Vertragsfachärztin bzw. ein Vertragsfacharzt pro Fachgebiet
Die Quartalsregelung gilt nicht in Notfällen oder wenn Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt auf Urlaub oder krank ist. Wenn Sie eine andere Ordination aufsuchen, geben Sie dort bitte vor dem Stecken der e-card bekannt, dass es sich um einen Vertretungsfall handelt. Tun Sie das bitte auch, wenn Sie selbst am Urlaubsort in Österreich erkranken und dort die Hilfe von anderen Vertragsärztinnen oder Vertragsärzten in Anspruch nehmen.
In begründeten Einzelfällen sind weitere Ausnahmen von der Quartalsregelung (siehe Häufige Fragen) möglich.
- Leistungen mit der e-card
Die ÖGK stellt eine umfassende medizinische Versorgung sicher. Ärztliche Leistungen, die keine Krankheit behandeln oder zur Gesundheitsvorsorge beitragen, sind allerdings von den Versicherten selbst zu zahlen.
Die folgenden Leistungen werden nicht durch die e-card abgedeckt:
- Sportuntersuchungen, Befreiungen vom Turnunterricht, Schikurs etc.
- Pflegefreistellungsersuchen
- Einstellungsuntersuchungen bei Dienstantritt
- Untersuchungen zur medizinischen Befundung einer Invalidität, Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder der Notwendigkeit eines Kur- oder Erholungsaufenthaltes außerhalb des Leistungsbereichs der ÖGK
- rein kosmetische Behandlungen
- Impfungen (wenn sie keine Krankenbehandlung sind)
- Kein Arzt verfügbar
Wenn Sie außerhalb der Ordinationszeiten ärztliche Hilfe benötigen, rufen Sie bitte zunächst die telefonische Gesundheitsberatung unter der Nummer 1450. Dort beraten Sie besonders geschulte, diplomierte Krankenpflegepersonen direkt am Telefon. Sie bieten Hilfestellung und Antworten bei allen gesundheitlichen Fragen und sagen Ihnen, wo Sie für Ihr gesundheitliches Problem die beste Betreuung erhalten.
- Häufige Fragen (FAQ)
- Für welche Leistungen brauche ich zusätzlich zur e-card eine Überweisung oder Zuweisung?
Besorgen Sie sich bitte für folgende Vertragspartnerinnen und Vertragspartner einen Überweisungs- oder Zuweisungsschein:
Vertragseinrichtungen, Vertragsärztinnen oder Vertragsärzte für:
- Radiologie
- Physikalische Medizin
- Labordiagnostik
- Physikalische Therapie und Ergotherapie
- Logopädisch-phoniatrisch-audiologische Behandlungen
- Nuklearmedizin und bildgebende Diagnostik (zum Beispiel CT- und MRT-Untersuchungen)
Sowie für Ambulatorien in Vertragskrankenanstalten (mit Ausnahme der ersten Hilfe)- Kann ich innerhalb desselben Quartals mehrere Vertragsärztinnen oder Vertragsärzte der gleichen Fachrichtung aufsuchen?
Das ist in der Regel nicht möglich, ausgenommen in Notfällen und Vertretungsfällen. Beide Ausnahmen werden über die e-card angezeigt. Eine zusätzliche Ausnahme ist, wenn die ÖGK dem Besuch eines weiteren Arztes zustimmt und die e-card dafür freischaltet. Wenn Sie diese Zustimmung bei der ÖGK einholen wollen wenden Sie sich bitte an eine unserer Kundenservicestellen.
Dateien
- Allgemeinmedizin Vertragspartner (PDF, 1 MB)
Liste der ÖGK Vertragsärztinnen und Vertragsärzte für Allgemeinmedizin
- Fachärzte Vertragspartner (PDF, 708 KB)
Liste der ÖGK Vertragsfachärztinnen und Vertragsfachärzte