Sie sind bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) krankenversichert und in Pension? Sie möchten Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder haben einen Nebenwohnsitz im Ausland? Sie sind beruflich regelmäßig über die Staatsgrenze gependelt? Sie beziehen eine Pension oder Rente aus dem Ausland?
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Bezieherinnen und Bezieher einer österreichischen Pension sind in der Regel auch krankenversichert. Wenn es einen Bezug zum Ausland gibt, gelten spezielle Regelungen.
- Neuer Hauptwohnsitz in einem EU-Staat, EWR-Staat oder der Schweiz
Sie sind in Pension und verlegen Ihren Hauptwohnsitz in einen anderen Staat der EU, in einen EWR-Staat oder in die Schweiz. Dann bleiben Sie in Österreich krankenversichert.
Die Beiträge werden von Ihrer österreichischen Pension abgezogen.
Ihre e-card gilt weiter. Sie können wählen, ob Sie sich in Österreich oder im Land des Wohnsitzes medizinisch behandeln lassen.
Damit Sie im Land des Wohnsitzes (=Ausland) Leistungen der dortigen Krankenversicherung bekommen, beispielsweise ärztliche Behandlung, benötigt die Krankenkasse dort eine Anspruchsbescheinigung.
So kommen Sie zur Anspruchsbescheinigung
- Geben Sie den Wohnsitzwechsel der Pensionsversicherungsanstalt schriftlich bekannt. Die Pensionsversicherung informiert die ÖGK.
- Die ÖGK sendet Ihnen einen Antrag, den Sie ausgefüllt zurückschicken. Wir senden daraufhin eine Bescheinigung an Ihre ausländische Krankenkasse im Wohnortland. So stellen wir sicher, dass Sie im Ausland gut versorgt sind.
So erhalten mitversicherte Angehörige Leistungen im Ausland
Bitte wenden Sie sich dazu an die ausländische Krankenversicherung.
Die rechtliche Regelung, wer als Angehöriger gilt, kann von jener in Österreich abweichen.
- Neuer Hauptwohnsitz in einem Staat mit zwischenstaatlichem Vertrag
Sie verlegen als Pensionistin oder Pensionist Ihren Wohnsitz in einen Staat, mit dem ein zwischenstaatlicher Vertrag (bilaterales Abkommen) in der Sozialversicherung besteht.
Diese Staaten sind: Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und Türkei
Die Krankenversicherungsbeiträge werden weiterhin von Ihrer österreichischen Pension abgezogen.
Damit Sie im Wohnortland Leistungen der dortigen Krankenversicherung bekommen, beispielsweise ärztliche Behandlung, benötigt die Krankenkasse im Wohnortland eine Anspruchsbescheinigung.
So kommen Sie zur Anspruchsbescheinigung
- Geben Sie den Wohnsitzwechsel der Pensionsversicherungsanstalt schriftlich bekannt. Die Pensionsversicherung informiert die ÖGK.
- Die ÖGK sendet Ihnen einen Antrag, den Sie ausgefüllt zurückschicken. Wir senden daraufhin eine Bescheinigung an Ihre ausländische Krankenkasse im Wohnortland. So stellen wir sicher, dass Sie im Ausland gut versorgt sind.
So erhalten Sie und Ihre mitversicherten Angehörigen Leistungen in Österreich?
Ihre e-card ist nicht mehr gültig.
Sie und Ihre mitversicherten Angehörigen können sich jedoch bei einem Aufenthalt in Österreich medizinisch behandeln lassen. Dazu müssen Sie in einem ÖGK-Kundenservice einen Ersatzbeleg für die e-card besorgen.
Bitte beachten Sie, dass es Leistungseinschränkungen bei einer Behandlung in Österreich gibt.
- Neuer Hauptwohnsitz in einem Staat ohne zwischenstaatlichen Vertrag
Sie verlegen als Pensionistin oder Pensionist Ihren Wohnsitz in einen Staat, mit dem kein zwischenstaatlicher Vertrag (bilaterales Abkommen) in der Sozialversicherung besteht und der nicht zu EU, EWR gehört oder die Schweiz ist.
Ihre österreichische Krankenversicherung wird beendet. Sie können bei einem Aufenthalt in Österreich keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten und bekommen keine e-card. Ihnen wird auch kein Krankenversicherungsbeitrag von der Pension abgezogen.
Um Ihre Krankenversicherung im Ausland müssen Sie sich selbst kümmern.
- Nebenwohnsitz im Ausland, Hauptwohnsitz in Österreich
Sie haben einen Nebenwohnsitz im Ausland und verbringen einen Teil des Jahres dort.
Auslandsaufenthalte ab zwei Monaten sind beim Pensionsversicherungsträger zu melden. Ob die Kriterien für den Lebensmittelpunkt in Österreich gegeben sind, entscheidet der Pensionsversicherungsträger für jeden Einzelfall.
Wenn Ihr Hauptwohnsitz und Ihr Lebensmittelpunkt weiterhin in Österreich sind, bleibt Ihre Krankenversicherung in Österreich aufrecht.
Sie zahlen von Ihrer Pension Krankenversicherungsbeiträge, haben eine gültige e-card und in Österreich Anspruch auf alle Leistungen der Krankenversicherung.
Benötigen Sie eine Leistung am Nebenwohnsitz, gilt:
Je nachdem, in welchem Staat Ihr Nebenwohnsitz liegt, gibt es unterschiedliche Bestimmungen, wie Sie Leistungen in Anspruch nehmen können.
Mehr zum Thema erfahren Sie unter Reisen und Urlaub.
- Grenzgängerinnen und Grenzgänger
Sind Sie in Pension und sind regelmäßig zur Arbeit über eine Staatsgrenze gependelt?
Hier finden Sie Informationen zum Thema Grenzgänger.
- Pensionsbezug aus dem Ausland
Sie haben in Österreich Ihren Hauptwohnsitz und erhalten zusätzlich zur Pension vom österreichischen Pensionsversicherungsträger eine Pension oder Rente aus dem europäischen Ausland? Auch dafür ist ein Krankenversicherungsbeitrag zu bezahlen.
Links
- www.pv.at
Pensionsversicherungsanstalt