Erasmusprogramm oder Studium außerhalb Europas? Bei den Eltern mitversichert oder nicht? Selbstversicherung für Studierende oder Dienstverhältnis? Wie die Krankenversicherung für Studentinnen und Studenten bei einem Auslandsstudium funktioniert, hängt immer vom konkreten Fall ab.
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Hier erfahren Sie, ob Sie auch während des Auslandsstudiums bei der ÖGK krankenversichert sind und wie Sie Leistungen im Krankheitsfall beziehen können.
Voraussetzung ist jedoch, dass der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen weiterhin in Österreich bleibt.
- Mitversicherung
Sind Sie bei den Eltern mitversichert, bleibt diese Mitversicherung auch während eines Auslandsstudiums bestehen. Es ist egal, in welchem Staat sich die Universität befindet oder ob Sie an einem Austauschprogramm teilnehmen oder nicht.
- Selbstversicherung
Sie haben eine Selbstversicherung abgeschlossen?
Selbstversicherung für Studierende
Ihr Krankenversicherungsschutz bleibt nur dann aufrecht, wenn Sie weiterhin an einer österreichischen Universität bzw. Fachhochschule inskribiert sind. Ist diese Bedingung etwa im Rahmen eines Austauschprogramms erfüllt (z. B. Erasmus), gilt Ihre Selbstversicherung weiterhin, auch wenn Sie vorübergehend im Ausland studieren.
Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
Wenn Sie während des Auslandsstudiums gleichzeitig in Österreich bei einem Dienstgeber geringfügig beschäftigt sind, bleibt die Krankenversicherung in Österreich bestehen.
Selbstversicherung in der Krankenversicherung
Bleibt Ihr Hauptwohnsitz trotz Auslandsstudium in Österreich, besteht die Krankenversicherung in Österreich weiter.
- Beschäftigung
Sind Sie während des Auslandsstudiums gleichzeitig in Österreich bei einem Dienstgeber über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt, bleibt die Krankenversicherung in Österreich bestehen.
- Sonstige
- Kinderbetreuungsgeld: Wenn Sie Kinderbetreuungsgeld beziehen, wenden Sie sich möglichst bald vor Antritt des Auslandsstudiums an die ÖGK. Jeder Einzelfall wird geprüft.
- Waisenpension: Wenn Sie eine Waisenpension beziehen, wenden Sie sich möglichst bald vor Antritt des Auslandsstudiums an den Pensionsversicherungsträger. Jeder Einzelfall wird geprüft.
- Leistungen des Arbeitsmarktservice (AMS): Bei Leistungen des Arbeitsmarktservice (AMS) ist nur der Bezug von Weiterbildungsgeld mit einem Auslandsstudium vereinbar, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Andere AMS-Leistungen können Sie bei einem Wechsel ins Ausland verlieren und damit auch die dazugehörige Krankenversicherung. Wenden Sie sich an Ihre zuständige AMS-Stelle.
- Keine Krankenversicherung
Sie haben während Ihres Auslandsstudiums keine aufrechte Krankenversicherung in Österreich? Und auch eine Selbstversicherung für Studierende ist nicht möglich, weil Sie an keiner österreichischen Universität oder Fachhochschule inskribiert sind? In diesem Fall müssen Sie sich selbst um Ihre Krankenversicherung kümmern:
- Bleibt Ihr Hauptwohnsitz in Österreich, können Sie eine Selbstversicherung in der Krankenversicherung abschließen. Hier finden Sie mehr zum Thema Selbstversicherung in der Krankenversicherung.
- Oder Sie erkundigen sich in Ihrem Gastland, welche Möglichkeiten es gibt.
- Medizinische Leistungen im Ausland
Sie sind zum Zeitpunkt Ihres Auslandsstudiums bei der ÖGK krankenversichert?
Wie Sie im Krankheitsfall medizinische Leistungen im Ausland erhalten, erfahren Sie unter Reisen und Urlaub.
- Tipp
Wir empfehlen Ihnen, zusätzlich eine private Krankenversicherung abzuschließen, die auch einen eventuell notwendigen Transport nach Österreich inkludiert.
Links
- www.pv.at
Informationen zur Waisenpension
- www.ams.at
Informationen zu Leistungen des Arbeitsmarktservice