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Wer selbst nicht gesetzlich krankenversichert ist, kann sich bei seiner Partnerin/ seinem Partner mitversichern. Das geht, wenn Sie verheiratet sind oder eine eingetragene Partnerschaft haben. Auch wenn Sie zusammenleben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, ist das möglich. Manchmal ist für diese Mitversicherung ein Beitrag zu zahlen.