Der Kreis der geschützten Personen ist größer als der Kreis der Versicherten der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Leistungen aus der sozialen Krankenversicherung können auch Familienmitgliedern (Angehörigen) zugutekommen.
Geschützter Personenkreis
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) schützt in der Krankenversicherung rund 7,6 Millionen Versicherte. Dieser Schutz erstreckt sich nicht nur auf unsere Versicherten, sondern auch auf deren mitversicherte Angehörige.
- Versicherte
Zum Kreis unserer Versicherten zählen unter anderem:
- Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer sowie freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer mit einem Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze.
- Lehrlinge
- Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
- Pensionistinnen und Pensionisten
- Bezieherinnen und Bezieher einer Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz
- sonstige Versicherte (zum Beispiel Kriegshinterbliebene, Asylwerber, Familienangehörige von Wehrpflichtigen) und Selbstversicherte.
Mehr Informationen:
- Angehörige
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert oder freiwillig selbst versichert sind, können Sie Mitglieder Ihrer Familie in der Krankenversicherung mitversichern. Bis auf wenige Ausnahmen zahlen Sie für diese Mitversicherung keinen Beitrag. In bestimmten Fällen ist jedoch ein Zusatzbeitrag zu zahlen.
Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Mitversicherung sind:
- Ihre Angehörige / Ihr Angehöriger ist nicht gesetzlich krankenversichert und
- wohnt in Österreich
Folgende Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert sein:
- Ehegattin / Ehegatte
- eingetragene Partnerin / eingetragenen Partner
- Lebensgefährtin / Lebensgefährte
- haushaltsführende Personen
- pflegende Angehörige
- Kinder
Genauere Informationen zu diesem Thema haben wir für Sie im Kapitel „Mitversicherung“ zusammengestellt.
Hier finden Sie mehr Informationen zum Thema Mitversicherung.