Begünstigte der Privatstiftung sind jene Personen, die zum Stichtag 31. Dezember 2016 im Stand der Betriebskrankenkasse Austria Tabak erfasst sind.
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Privatstiftung Austria Tabak
Im Zuge der Generalversammlung der Betriebskrankenkasse am 3. November 2015 erfolgte der Beschluss, die Betriebskrankenkasse Austria Tabak (BKK AT) aufzulösen. Durch die am 31. Oktober 2016 veröffentlichte Verordnung des Gesundheitsministeriums ist Ministerin Oberhauser dem Antrag der Generalversammlung entsprechend gefolgt. Demzufolge wurde die BKK AT mit 31. Dezember 2016 aufgelöst. Alle Versicherten der BKK AT wurden somit mit 1. Jänner 2017 auf die neun regionalen jeweils zuständigen Gebietskrankenkassen überführt. Diese Überführung wurde durch die Personalabteilung der Austria Tabak bzw. die PVA durchgeführt.
Dank der gemeinsamen Initiative des Betriebsrates und der Unternehmensführung konnte nach konstruktiven Verhandlungen mit dem Gesundheitsministerium die Errichtung einer Privatstiftung erzielt werden. Die Gründung der Privatstiftung zur Förderung der Gesundheit von Beschäftigten der Austria Tabak GmbH - kurz Stiftung Austria Tabak - erfolgte bis 31. Jänner 2017. Ihr Zweck ist die Aufrechterhaltung des für die Versicherten und deren anspruchsberechtigten Angehörigen der BKK AT zum Zeitpunkt der Auflösung bestehenden Leistungsniveaus. Die Stiftung wird durch einen Stiftungsvorstand und Stiftungsbeirat vertreten und wird so von insgesamt neun Personen geleitet.
Der Leistungskatalog stellt die Basis der Ansprüche aus der Stiftung dar. Diese werden von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) in Niederösterreich als Dienstleister verwaltet.
Die Leistungen werden nicht im Sinne des ASVG erbracht - wie angeführt, ist die ÖGK der Dienstleister für die aus dem Leistungskatalog ersichtlichen Rückerstattungen.
- Anspruchsberechtigte
Begünstigte der Privatstiftung sind jene Personen, die zum Stichtag 31. Dezember 2016 im Stand der Betriebskrankenkasse Austria Tabak erfasst sind. Davon sind umfasst:
- aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Austria Tabak GmbH.
- sich im Ruhestand befindliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Austria Tabak GmbH.
- Angehörige von aktiven oder sich im Ruhestand befindlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Austria Tabak GmbH, soweit diese als Mitversicherte im Sinne des allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) anzusehen sind und die zum Stichtag 31. Dezember 2016 im Stand der Betriebskrankenkasse Austria Tabak erfasst sind. Kinder gelten als Begünstigte, solange für sie die gesetzliche Familienbeihilfe bezogen wird.
- Kinder von Begünstigten in erster Generation, die nach dem 31. Dezember 2016 geboren werden, gelten ebenfalls als Begünstigte, solange für sie die gesetzliche Familienbeihilfe bezogen wird. Voraussetzung ist jedoch die Vorlage der Geburtsurkunde.
Genereller Hinweis zu mitversicherten Kindern:
Kinder gelten als mitversichert und somit selbst als BEGÜNSTIGTE bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres. Nach diesem Zeitpunkt gelten sie dann als mitversichert bzw. als BEGÜNSTIGTE, sofern für sie die gesetzliche Familienbeihilfe bezogen wird. Diesbezüglich haben diese Mitversicherten nach Vollendung ihres 18. Lebensjahres regelmäßig einen Nachweis über ihre Begünstigtenstellung an die Stiftung zu erbringen (durch Übermittlung des positiven Bescheids über den Anspruch auf Bezug der gesetzlichen Familienbeihilfe). Bei Nichterbringung des entsprechenden Nachweises erlischt die Begünstigtenstellung und die Anspruchsberechtigung der mitversicherten Kinder automatisch mit Vollendung ihres 18. Lebensjahres. Dies gilt solange, bis ein entsprechender positiver Nachweis an die Stiftung erbracht wird.
Adressänderungen
Adressänderungen sind unverzüglich bekanntzugeben.
- Leistungskatalog
Die Leistungen werden nicht im Sinne des ASVG erbracht. Die ÖGK tritt lediglich als Dienstleister für die aus dem Leistungskatalog ersichtlichen Rückerstattungen auf.
Hier finden Sie Informationen zum Leistungskatalog.
- Modus der Einreichung
Einreichmöglichkeiten
Via Antragsformular:
- Einsenden an die Österreichische Gesundheitskasse, Kremser Landstraße 3, 3100 St. Pölten
- Einscannen und per E-Mail senden
- Antrag auf Zuschuss aus der Stiftung
- Weitere Formulare können jederzeit bei der oben genannten Service-Stelle angefordert werden.
Als Beilage muss der Nachweis erbracht werden, dass die eingereichten Leistungen vom Antragsteller vorab bereits bezahlt wurden bzw. dass eine Anspruchsberechtigung vorliegt. Dies erfolgt durch
- die auf den Namen des Antragstellers lautende Honorarnote im Original.
- eine auf der Rechnung vermerkte Zahlungsbestätigung des Rechnungslegers, womit belegt ist, dass die Honorarnote beglichen wurde, z. B.:
- "bar bezahlt"-Vermerk inkl. Stempel vom Leistungserbringer auf der Originalrechnung,
- ein Zahlschein mit dem Zahlungsvermerk der Bank im Original,
- ein Bankauszug, auf dem der Zahlungsausgang ersichtlich ist.
- sonstige zum Nachweis des Anspruchs erforderliche Unterlagen (z. B. Nachweis des Bezuges der Familienbeihilfe).
Weitere Hinweise
- Alle erforderlichen Unterlagen können auch im Dateiformat pdf per E-Mail eingereicht werden.
- Einreichungen können jederzeit stattfinden.
- Leistungen können maximal bis 24 Monate nach Erbringung eingereicht werden.
- Auszahlung erfolgt auf die am Antragsformular angegebenen Bankdaten.
- Der Versicherte erhält die Mitteilung, ob dem Antrag stattgegeben wurde, Unterlagen nachzureichen sind oder der Antrag abgewiesen wurde.
- Beispiele für mögliche Kurzentren
Österreich
Kurzentrum Bad Bleiberg Bleibert-Nötsch, 78, 9530 Bad Bleiberg
Telefon: 04244 905 00
bleiberg@kurzentrum.comKurzentrum Bad Eisenkappel Vellach 9, 9135 Bad Eisenkappel
Telefon: 04238 905 00
eisenkappel@kurzentrum.comKurzentrum Bad Goisern Kurzentrumstraße 5a, 4822 Bad Goisern am Hallstätter See
Telefon: 06135 204 00
goisern@kurzentrum.comKurzentrum Bad Häring Kurstraße 1, 6323 Bad Häring
Telefon: 05332 905 00
haering@kurzentrum.comKurzentrum Bad Schönau "Zum Landsknecht" Kurhausstraße 11, 2853 Bad Schönau
Telefon: 02646 905 00-1501
schoenau@kurzentrum.comKurzentrum Bad Schönau "Zur Quelle" Landsknechteplatz 1, 2853 Bad Schönau
Telefon: >02646 905 00-2501
zur.quelle@kurzentrum.comKurzentrum Bad Traunstein Kurhausstraße 50, 3632 Bad Traunstein
Telefon: 02878 250 50
traunstein@kurzentrum.comKurzentrum Bad Vöslau Badner Straße 7-9, 2540 Bad Vöslau
Telefon: 02252 906 00
voeslau@kurzentrum.comKurzentrum Umhausen im Ötztal Lehgasse 50, 6441 Umhausen im Ötztal
Telefon: 05255 501 60
umhausen@kurzentrum.comMedizinisches Zentrum Bad Vigaun Karl-Rödhammer-Weg 91, 5424 Bad Vigaun/Salzburg
Telefon: 06245 8999-0
info@badvigaun.comKlinik Pirawarth Kurhausstraße 100, 2222 Bad Pirawarth
Telefon: 02574 291 60
info@klinik-pirawarth.atRehabilitationszentrum Bad Schallerbach Schönauer Straße 45, 4701 Bad Schallerbach
Telefon: 07249 443-0
ska-rz.schallerbach@pensionsversicherung.atGesundheitszentrum Bad Sauerbrunn Hartiggasse 4, 7202 Bad Sauerbrunn
Telefon: 02625 300-8100
info@heilbad-sauerbrunn.atDeutschland
Kurzentrum Waren (Müritz) Am Kurpark 2, 17192 Waren (Müritz)/Mecklenburg-Vorpommern
Telefon: +49 3991 1824-0
waren@kurzentrum.comKurzentrum Weißenstadt am See Im Quellenpark 1, 95163 Weißenstadt am See/Bayern
Telefon: +49 9253 9545-0
weissenstadt@kurzentrum.com- Stiftungsorgane
Stiftungsvorstand:
Mag. Markus Klinser
Ralf-Wolfgang Lothert
Dr. Rainer Thomas (ÖGK)
Christian Tobias
Stiftungsbeirat:
Mag. Astrid Gutschi-Hödl
Paul Kienberger
Dr. Wolfgang Louzek
Christian Schatzinger
Mag. Gerald Sikyr
- Verwaltung der Stiftung
Österreichische Gesundheitskasse, Kremser Landstraße 3, 3100 St. Pölten
Hier finden Sie unseren Kontakt für Rückfragen.