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Österreichische
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Burgenland

Kundenservice - Kinderbetreuungsgeld

Siegfried Marcus-Straße 5

7000 Eisenstadt

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Kempfstraße 8

9021 Klagenfurt am Wörthersee

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Kremser Landstraße 3

3100 St. Pölten

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Engelbert-Weiß-Weg 10

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Josef-Pongratz-Platz 1

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Jahngasse 4

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Wienerbergstraße 15-19

1100 Wien

Rückfragen zum Kinderbetreuungsgeld

  • Das Kinderbetreuungsgeld kann nur bis zu 182 Tage rückwirkend geltend gemacht werden. Daher wird empfohlen, den Antrag bald nach der Geburt (bei Wechsel zwischen den Elternteilen etwa ein Monat vor dem Wechsel) bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) einzubringen (fehlende Unterlagen können nachgereicht werden).
  • Wird im Anschluss an einen Wochengeldbezug noch ein Resturlaub verbraucht, sollte in einem Beratungsgespräch geklärt werden, ab welchem Tag ein Bezug der Leistungen sinnvoll ist, damit es nicht zu einem Überschreiten der Zuverdienstgrenze kommt.
  • Zuständig ist jener Krankenversicherungsträger, bei dem Wochengeld bezogen wurde bzw. bei dem man versichert (anspruchsberechtigt) ist bzw. zuletzt versichert (anspruchsberechtigt) war. Hat bisher keine Versicherung bestanden, ist die Österreichische Gesundheitskasse zuständig.
  • Holen Sie sich die ID Austria und reichen Sie den Antrag online ein (siehe oben). Kürzere Bearbeitungswege ermöglichen uns im Regelfall eine schnellere Abwicklung der Prüfung.
  • Achten Sie darauf, dass der Antrag (im Original) vollständig ausgefüllt ist und alle erforderlichen Unterlagen beiliegen.